Eltern in Donaueschinger Ortsteilen müssen erhebliche Zusatzkosten stemmen: 45 Euro pro Monat zahlen Familien pro Kind für die Fahrt zur und von der Schule. Foto: Hannah Martin

In den Ortsteilen herrscht Unmut über Zusatzkosten für die Beförderung von Grundschulkindern. Die FDP/FW-Fraktion will, dass die Stadt einspringt und das Land in die Pflicht nimmt.

Mathias Huber aus Neudingen ist verärgert. Der 44-Jährige ist Vater von zwei Kindern im Grundschulalter. Doch wegen der angespannten Finanzlage des Landkreises wurde die Befreiung von Eigenanteilen für Grundschulkinder, Kinder von Grundschulförderklassen und das dritte Kind einer Familie bei der Schülerbeförderung gestrichen.

 

Seit 1. Januar müssen Eltern von Grundschülern einen Eigenanteil zahlen, wenn ihre Kinder mit dem Deutschlandticket zur Schule fahren. So hat es der Kreistag im November 2025 beschlossen. Vor allem in den Donaueschinger Ortsteilen, die seit der Verwaltungsreform keine Grundschule mehr haben, ist der Unmut groß. „Meine Kinder besuchen die Grundschule in Pfohren. Nicht, weil wir das wollen, aber weil wir keine Wahl haben, da die Neudinger Schule geschlossen wurde“, so Mathias Huber. „Das ist ungerecht: Ich wohne in Neudingen - und nicht in Pfohren, die eine Grundschule im Ort haben - aber muss für meine Kinder nun für die Beförderung aufkommen“, sagt Huber.

Das war auch Thema im Donaueschinger Gemeinderat am 14. April: Auf Antrag der FDP/FW-Fraktion musste die Stadt offenlegen, wie viele Familien ganz konkret von den neuen Eigenanteilen für das Deutschlandticket betroffen sind.

Uwe Münzer ist FDP-Stadtrat, der in Neudingen wohnt. Foto: Sandra Bonitz

Das Deutschlandticket kostet aktuell 45 Euro im Monat, also 540 Euro im Jahr pro Kind. Bislang hatte der Landkreis auf diese Beteiligung verzichtet. Aber nun sind die Schulträger verpflichtet, die Beträge einzuziehen und an das Landratsamt abzuführen. Begründet wird dies mit der verschlechterten Haushaltslage, die den Kreis zu Einsparungen zwingt. „Für meine Familie bedeutet das: 90 Euro monatlich, damit unsere Kinder zur Schule kommen“, rechnet Huber vor.

Einem Bericht der Stadtverwaltung zufolge sind aktuell 70 Grundschüler von den neuen Eigenanteilen betroffen. Sie besuchen die Grundschulen in Wolterdingen (23 Kinder), Pfohren (32 Kinder), die Eichendorffschule (sechs Kinder) und die Heinrich-Feurstein-Schule (neun Kinder).

FDP-Stadtrat Uwe Münzer, der auch in Neudingen wohnt, appellierte: „Wir dürfen junge Familien nicht noch mehr belasten. Zumal bereits die Wasserpreise und andere Gebühren erheblich gestiegen sind.“ Huber findet noch deutlichere Worte: „Die Politik will Bildungsgerechtigkeit, aber agiert komplett gegensätzlich.“

So summieren sich die monatlichen Beförderungskosten auf gesamt 37 800 Euro pro Jahr; auf einzelne Familien gerechnet entstehen so jährliche Kosten von 540 Euro pro Kind. „Familien im ländlichen Raum zahlen immer mehr und haben dabei gar keine Wahl“, fasste Huber zusammen.

Aus Sicht von Huber darf man sich auch die Frage stellen, inwiefern es sinnvoll ist, dass Grundschulkinder für die wenigen Kilometer Schulweg ein Jugend-BW-Deutschlandticket für 45 Euro benötigen. „Das wäre absolut nicht notwendig, kein Grundschulkind braucht ein Deutschlandticket, mit dem es durch ganz Deutschland fahren kann - aber von der Busgesellschaft wird keine kostengünstigere Alternativen angeboten“, so der Vater.

Mathias Huber ist Vater von zwei Kindern im Grundschulalter und ist Ortschaftsrat in Neudingen. Foto: Rainer Bombardi

Für Huber ist das eine endlose Teufelsspirale. „Die Wasserpreise sind dieses Jahr gestiegen, die Betreuungskosten in den Schulen ebenso und nun kommen noch die Zusatzkosten für die Schulbeförderung hinzu.“ Huber hat es genau ausgerechnet: Summa summarum hat er pro Monat für seine vierköpfige Familie nun eine monatliche Zusatzbelastung von 250 Euro. „Junge Familien werden zunehmend ausgesaugt. Und wir als Eltern müssen das einfach alles schlucken.“

Es geht um 37 800 Euro jährlich

Hier setzt nun der Vorstoß der FDP/FW-Fraktion an: Die Liberalen wollen, dass die Stadt Donaueschingen zumindest die Beförderungskosten zum Grundschulstandort übernimmt. Konkret geht es um die 37 800 Euro jährlich, die aus Sicht der FDP/FW nicht bei den Eltern hängen bleiben sollen.

Zweitens fordert die Fraktion, dass die Stadt diese Ausgaben auf Basis des Konnexitätsprinzips beim Land Baden-Württemberg zurückfordert.

Land hat Kleinstschulen geschlossen

Die Begründung: Das Land habe im Zuge der Verwaltungsreform die Kleinstschulen in den Ortsteilen geschlossen und damit überhaupt erst die Notwendigkeit der Schülerbeförderung geschaffen. Folgerichtig müsse das Land für die Kosten einstehen, anstatt diese über den Kreistag auf die Kommunen und ergo die Familien abzuwälzen. Wann der Vorstoß der FDP/FW im Rat behandelt wird, ist noch offen.

Das Konnexitätsprinzip

Landesrecht
Artikel 71 Abs. 3 der Landesverfassung verpflichtet das Land, bei Aufgabenübertragung an Kommunen die Kostendeckung zu regeln. Das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) ist ein Grundsatz im deutschen Landesrecht, der Kommunen vor unfinanzierten Aufgabenübertragungen durch das Land schützt. Es verpflichtet das Land, bei neuen Pflichtaufgaben einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.