Ein Testzentrum, das sich kaum an die einschlägigen Vorschriften hält, ist tagelang in Betrieb. Die Tests sind fehlerhaft, die hygienischen Standards werden verfehlt. Viele fragen sich, wie konnte das passieren? Wer prüft die Qualität solcher Zentren, und vor allem wann?
Dunningen - Das Urteil des Gesundheitsamtes fiel nach einer Kontrolle vernichtend aus: Kein Hygienekonzept, mangelnde Ausrüstung, kaum oder gar nicht geschultes Personal und fehlerhafte Tests.
Misstrauisch waren einige Kunden schon vor der Schließung. So berichtet uns ein Fluorn-Winzelner, dass man Geld für einen Test von ihm verlangt habe. Was der Betreiber auf Nachfrage vehement bestreitet.
Andere Kunden hatten kaum den Wartebereich erreicht, als der Test bereits herübergereicht wurde. Das Gesundheitsamt prüfte das Testzentrum und machte es umgehend dicht.
Bürgermeister wehrt sich
Gegen die Aussage, das Testzentrum "persönlich" genehmigt zu haben, wehrt sich Dunningens Bürgermeister Peter Schumacher auf unsere Nachfrage. Der Betrieb des Testzentrums sei dem Gesundheitsamt als zuständiger Behörde und der Gemeinde Dunningen als Ortspolizeibehörde angezeigt worden, sagt er.
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Die bei ihm per Mail eingegangene Anzeige und seine Antwort, dass er ein Testzentrum grundsätzlich begrüße, sei offensichtlich als "persönliche Genehmigung" verstanden worden, mutmaßt der Bürgermeister. Eine förmliche Genehmigung sehe der Gesetzgeber auch gar nicht vor. Details, wie das Gesundheitsamt mit solchen Anzeigen umgehe, kenne er allerdings auch nicht.
Formlose Meldung
Das Landratsamt hat auf unsere Nachfrage im Fall Testzentrum Dunningen nachgeforscht. Das Testzentrum sei in Betrieb gegangen, als noch die Allgemeinverfügung des Landes Baden-Württemberg zum Betrieb privater Testzentren vom 12. März in Kraft gewesen sei, kommt die Antwort. Zu diesem Zeitpunkt habe noch eine formlose Meldung gereicht, dass man beabsichtige, ein Testzentrum in Betrieb zu nehmen. Von dieser formlosen Meldung ist auch in der Antwort von Bürgermeister Schumacher die Rede.
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Gesundheitsminister Manne Lucha sah in der Landesverfügung von März das formlose Verfahren als Vorteil: "Damit können nun ohne weitere umfassende Antragsformalitäten Anbieter für Schnelltests unkompliziert tätig werden." Aber, so Lucha, es dürfe nur geschultes Personal eingesetzt und sämtliche Schutzvorschriften im Bereich Hygiene eingehalten werden. Was in Dunningen eindeutig nicht der Fall war.
Hürden nun höher
Gleichwohl habe das Gesundheitsamt die Testzentren stichprobenhaft und auf Hinweise von außen kontrolliert, heißt es aus dem Landratsamt.
Es gab in letzter Zeit Probleme, nicht nur in Dunningen: Für die Betreiber der Testzentren wurden die Voraussetzungen zur Inbetriebnahme eines Testzentrums, aus Dunninger Sicht vielleicht zu spät, inzwischen verschärft. Nun verlange das Gesundheitsamt vor der Eröffnung eines Testzentrums beispielsweise Unterlagen über ein Hygienekonzept, die Raumsituation oder zur Schulung der Mitarbeiter. Eine formlose Meldung reicht nicht mehr aus. Und diese Angaben werden jetzt auch vor Ort kontrolliert, bevor ein neues Testzentrum in Betrieb gehe, stellt das Landratsamt klar. Das Dunninger Testzentrum ist übrigens derzeit immer noch geschlossen – bis alle vom Amt verhängten Auflagen erfüllt sind.