Alkoholverkauf an Minderjährige ist für die Polizei ein alltägliches Ärgernis. Foto: Schmidt/dpa

Trotz gesetzlichem Verbot wird die Polizei und das Jugendamt Rottweil immer wieder mit betrunkenen Minderjährigen konfrontiert, die Hochprozentiges im Handel erworben haben. Nun sollen Testkäufe unter polizeilicher Aufsicht den Händlern das Handwerk legen.

Kreis Rottweil - Das Jugendamt Rottweil und die Polizei wollen dem Alkoholverkauf an Jugendliche das Handwerk legen. Wie einer Pressemitteilung zu entnehmen ist, kündigt das Polizeipräsidium Konstanz gezielte Testkäufe im Einzelhandel und an Tankstellen an. Denn: Trotz Verbot, branntweinhaltigem Alkohol wie Schnaps oder andere Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen, seien Jugendamt und Polizei immer wieder mit betrunkenen Jugendlichen konfrontiert, die im Handel an hochprozentigen Alkohol gelangen konnten.

Testkäufe angekündigt

Um das Abgabeverhalten im Einzelhandel und in Tankstellenshops zu überwachen, suchen Jugendliche unter Aufsicht von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Jugendamtes Geschäfte auf und versuchen, den "verbotenen Alkohol" zu kaufen. "Zwar halten sich die meisten Einzelhändler und Tankstellen an das Verkaufsverbot von Spirituosen an Jugendliche, aber es gibt auch immer wieder Händler, die das nicht tun und damit das Jugendschutzgesetz fahrlässig missachten" erläutern die zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizei.

Strikte Bestrafung bei Verstößen

Sollte Hochprozentiges an die jungen Testkäufer veräußert werden, folge eine Sicherstellung des Alkohols als Beweismittel, eine Rückabwicklung des Kaufes unter polizeilicher Aufsicht und anschließend ein Bußgeldverfahren gegen den Verkäufer, so die Polizei weiter.

Prävention ist das Ziel

Das Ziel: "Wir wollen mit den Testkäufen ein klares Zeichen setzen und hoffen auf die präventive Wirkung der Aktion." Dabei könne die Polizei auf die gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Kreisjugendamt setzen, die sich seit Jahren bewährt habe, betont Bernd Hamann, Leiter des Jugendamtes beim Landratsamt.

Testkäufer sind geschult

Die Testkäufe indes unterliegen strengen Maßstäben: die Tester müssen älter als 16 Jahre sein. Ihr Einsatz ist freiwillig und nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Die Jugendlichen werden durch eine Schulung gezielt auf ihre Aufgabe vorbereitet - so dürfen sie zum Beispiel nicht auf den Verkauf des Alkohols drängen und müssen wahrheitsgemäße Angaben über ihr Alter machen. Während des gesamten Ablaufs, den sie jederzeit beenden können, betreut sie eine erwachsene Amtsperson, erklärt die Polizei das Prozedere.