Parkende Fahrzeuge und wuchernde Hecken behindern im Stadtgebiet Müll- und Rettungsfahrzeuge.
Nachdem ein Durchkommen für die Müllabfuhr in den schmalen Gassen entlang der Franz-Ehret- und Brückenstraße in letzter Zeit nicht mehr ungehindert oder zum Teil gar nicht mehr möglich war, hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach die Stadt um Unterstützung und um Anordnung von Halteverboten gebeten.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit einer Testbefahrung durch Müllfahrzeuge Ende Juli bestätigte sich der Handlungsbedarf. Verengt werden die Fahrgassen zusätzlich durch Hecken und Sträucher, die unkontrolliert über die Grundstücksgrenzen wachsen, teilt die Stadt Lörrach mit.
Dies gilt nicht nur für die Webersiedlung, sondern für zahlreiche schmale Gassen und Straßen im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt Lörrach appelliert daher erneut an die Anwohner und Anlieger, die gesetzlichen Regelungen unbedingt einzuhalten. Beim Parken am Fahrbahnrand darf die Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern nicht unterschritten werden. Diese Breite ist notwendig, damit Müllfahrzeuge, Feuerwehr und Rettungsdienste sicher und ohne Zeitverlust durchfahren können. Auch Müllfahrzeuge müssen in engen Straßen oft abbrechen oder Rückfahrten einplanen, wenn der Weg versperrt ist. Das beeinträchtigt die Entsorgung und erhöht die Kosten, heißt es.
Zusätzlich zur Problematik des Parkens verschärfen überhängende Hecken, Sträucher oder Bäume die Situation. Wenn sie in den Straßenraum hineinragen, wird die nutzbare Fahrbahnbreite zusätzlich eingeschränkt. Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten. Die wichtigsten Regelungen hierzu: • Der Lichtraum über Gehwegen muss mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen 4,50 Meter hoch freigehalten werden.• Seitlicher Bewuchs darf nicht in die Fahrbahn oder den Gehweg hineinragen.• Der Rückschnitt ist regelmäßig durchzuführen – insbesondere in der Wachstumsperiode zwischen April und Oktober.
Der Gemeindevollzugsdienst (GvD) wird in den kommenden Wochen verstärkt kontrollieren, ob die Durchfahrtsbreiten eingehalten und Grünpflanzen zurückgeschnitten wurden. Bei Verstößen drohen Verwarnungen, Bußgelder oder das Abschleppen von Fahrzeugen.