Von der Zelle ins Krankenhaus ist es nach derzeitiger Rechtslage ein ziemlich kurzer Weg – ein Hungerstreik genügt und verhindert gleich noch die Gerichtsverhandlung. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Einem terrorverdächtigen Syrer soll der Prozess gemacht werden. Doch zur Verhandlung kommt es nicht, weil er in Hungerstreik tritt. Es droht sogar die Aufhebung der Untersuchungshaft.

Stuttgart - Alles nimmt mit einem schier unglaublichen Zufall seinen Anfang. Mit einem Fundstück in einem Zug. Dort bleibt eine Kunststoffbox zurück. Darin liegen Ausweispapiere in arabischer Sprache und eine Speicherkarte. Der Finder übergibt die Box der Bundespolizei. Die schaut sich die Dateien auf der Karte genauer an. Die Fotos, die dort zu sehen sind, zeigen unter anderem Kämpfer der islamistischen Al-Nusra-Front bei militärischen Operationen in Syrien. Abgebildet ist auch ein heute 25 Jahre alter Mann, der im September 2015 nach Deutschland gekommen ist und in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Böblingen lebt.

Am Morgen des 19. September 2016 schlagen die Fahnder des Landeskriminalamts zu. Sie nehmen den jungen Syrer fest. Der Verdacht habe sich im Zuge der Ermittlungen erhärtet, heißt es. Der Vorwurf lautet: Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der 25-Jährige soll in Syrien mindestens neun Monate lang für die selbsternannten Gotteskrieger der Al-Nusra-Front unterwegs gewesen sein. Dazu sollen zwei bewaffnete Kampfeinsätze gehören, sechs Wacheinsätze mit Maschinengewehr oder Handgranate sowie das Verteilen von Gasflaschen an die Bevölkerung einer Stadt.

Immerhin: Hinweise auf mögliche Anschlagspläne in Deutschland ergeben sich nicht. Ob der Mann schlicht nach Europa geflüchtet ist oder hier finstere Pläne verfolgen wollte, lässt sich zunächst nicht klären. Für die Generalstaatsanwaltschaft ist ohnehin die Tatsache, dass er in Syrien Mitglied einer Terrororganisation gewesen sein soll, maßgeblich. Am 7. März eröffnet das Stuttgarter Oberlandesgericht das Verfahren. Doch zum Prozess kommt es bisher nicht – der Mann ist nicht verhandlungsfähig.

Aus dem Gefängnis ins Krankenhaus

Drei Monate nach seiner Festnahme entscheidet der Terrorverdächtige nämlich, in Hungerstreik zu treten. Seit 12. Januar verweigert er die Nahrungsaufnahme. Eine Woche später wird er aus dem Stammheimer Gefängnis ins Justizvollzugskrankenhaus auf dem Hohenasperg verlegt. Eine weitere Woche später beginnt man dort mit Infusionen. Irgendwann lehnt er auch die ab – und droht in Lebensgefahr zu geraten. Schließlich landet er in einem Krankenhaus in der Region Stuttgart und wird zwangsernährt. Damit er nicht fliehen kann oder mögliche Mitstreiter eine Befreiungsaktion starten, wird der Terrorverdächtige rund um die Uhr im Drei-Schicht-Betrieb von der Polizei bewacht. Neun Beamte sind dafür nötig.

In Justizkreisen sieht man den Fall als äußerst problematisch an. „Der Mann könnte sich in einen Zustand versetzen, in dem er haftunfähig wird“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums. Offenbar hat der 25-Jährige bereits Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Der muss ohnehin derzeit turnusgemäß prüfen, ob der Haftbefehl aufrecht erhalten werden kann. Im extremsten Fall könnte der Mann durch seinen Hungerstreik erreichen, aus der Haft entlassen werden zu müssen. Was dann geschieht, stellt die Beteiligten vor ein großes Rätsel. Vermutlich müsste der Verdächtige dann erneut rund um die Uhr von der Polizei überwacht werden. „Einen solchen Fall hatten wir noch nie“, heißt es zum Beispiel bei der Stuttgarter Polizei. In der Regel stelle man Beamte zur Bewachung von Gefangenen lediglich ab, wenn die sich vorübergehend in einem Krankenhaus befänden. Dabei gehe es meist nur um wenige Tage, bis eine Unterbringung im Justizvollzug wieder möglich ist.

Angeklagter hält sich für unschuldig

Zur These, der Terrorverdächtige wolle sich gezielt aus dem Gefängnis hungern, passen offenbar seine eigenen Aussagen. „Nach seiner Festnahme hat er sich zu den Tatvorwürfen geäußert. Er sieht sich unter anderem deshalb zu Unrecht inhaftiert, weil er in Syrien gegen den Islamischen Staat gekämpft habe“, sagt Bernd Odörfer vom Oberlandesgericht. Tatsächlich soll er sich auch laut Anklage an Gefechten gegen den IS beteiligt haben. Terroristen gegen konkurrierende Terroristen – das hebt den Tatvorwurf keineswegs auf. Und Odörfer ergänzt: „Mit der Verweigerung der Nahrungsaufnahme will der Angeklagte erreichen, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden.“ Im Vollzug befürchtet man, dieses Beispiel könnte Schule machen.

Die Justizbeschäftigten stecken aber noch in einem ganz anderen Dilemma. Denn die Sache mit der Zwangsernährung ist nicht so einfach. Im Prinzip muss ein Hungerstreikender kurz vor dem Tod stehen, um eingreifen zu können. Nach Betreuungsrecht muss sein Bewusstsein bereits eingetrübt und der Betroffene nicht mehr ansprechbar sein. Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine ständige Überwachung inklusive täglicher Begutachtung durch Ärzte notwendig ist – mit der Gefahr, dass es auch Todesfälle geben kann. Eine Gratwanderung.

Bereits ein Todesfall

Geht die schief, wird auch politisch die Luft dünn. Das hat sich etwa 2014 gezeigt, als im Bruchsaler Gefängnis ein Mann aus Afrika nach einem Hungerstreik verstorben ist. Das hat damals große Diskussionen ausgelöst mit der Folge, dass das Land verstärkt Vorbeugung gegen Suizide hinter Gittern betreibt. Die Grundproblematik beim Hungerstreik ist aber geblieben.

Deshalb warnt auch der aktuelle Justizminister Guido Wolf (CDU) vor den möglichen Folgen: „Gefangene, die in Hungerstreik treten, stellen den Justizvollzug vor enorme Herausforderungen.“ Sie brächten sich selbst in Lebensgefahr – und die Mitarbeiter der Gefängnisse in Schwierigkeiten: „Nach der derzeitigen Rechtslage sind die Bediensteten des Vollzugs lange gezwungen, von einer lebenserhaltenden künstlichen Ernährung abzusehen. Wenn sie dann tätig werden dürfen, kann es unter Umständen schon zu spät sein.“ Und das hätte nicht nur einen Todesfall zur Folge, sondern auch erhöhten Erklärungsbedarf. Vom enormen Aufwand, den die Justiz für solche Gefangene in derzeit völlig überfüllten Haftanstalten betreiben muss, ganz abgesehen.

Ob und wann es zur Verhandlung gegen den jungen Syrer kommt, ist also völlig offen. Immerhin gibt es einen Hoffnungsschimmer für die Beteiligten: Offenbar erwägt der Angeklagte, wieder Nahrung zu sich zu nehmen. Ob das von Dauer sein wird oder nicht, kann niemand sagen. Klar ist für die Vertreter der Justiz nur eines: Die Rolle eines Mannes, der im Umgang mit tödlichen Waffen geübt ist, muss dringend in einem Verfahren geklärt werden. Falls es sein Verhalten und sein Zustand denn zulassen.