Kommt als freier Mann ins Gericht: Paul-Ludwig U. Foto: dpa-pool/dpa

Im Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. ist zu klären, was Paul-Ludwig U. wirklich ist: geschützter Zeuge, Spitzel oder Beschuldigter. Ein früher Bericht seiner Bewährungshelferin liest sich wie die Blaupause dafür, wie U. agierte.

Stuttgart - Im Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe S. hat Verteidiger Jörg Becker vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht nachdrücklich angeregt, den bislang den Anklägern als Kronzeugen geltenden Paul-Ludwig U. in Haft zu nehmen. Der war im September 2019 über den polizeilichen Staatsschutz in Würzburg an das baden-württembergische Landeskriminalamt gelangt und hatte seitdem fortlaufend über Treffen und Entwicklungen der Gruppe berichtet. Offiziell informierte U. die Ermittlungsbehörden freiwillig und als Beschuldigter in dem Terrorverfahren.

Becker, dessen Empfehlung sich die meisten Verteidiger anschlossen, verdächtigt U., der habe in Wirklichkeit versucht, seine elf Mitangeklagten dazu gebracht, „eine rechtsterroristischen Gruppierung zu gründen und sich an dieser zu beteiligen“. Zweck der Vereinigung sei es gewesen „ Mord oder Totschlag zu begehen“. Dazu habe U. „Straftaten vorgetäuscht, falsche Verdächtigungen ausgesprochen“ und seine Mitangeklagten „der Freiheit beraubt“. Am 14. Februar 2020 wurden die seinerzeit zwölf der 13 beschuldigten Mitglieder der Gruppe bei Durchsuchungen festgenommen und befinden sich seit dem in Untersuchungshaft. Ulf R. nahm sich im vergangenen Sommer in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Dortmund das Leben.

Gründete U. als Provokateur die mutmaßliche Terrorgruppe?

U. – so Jurist Becker – habe im Stil eines „Agent Provokateur im Internet gezielt nach geeigneten Personen“ gesucht, „um diese dazu anzustacheln, gemeinschaftlich Straftaten zu begehen“. Dabei sei das Verhalten der Ermittlungsbehörden im Hinblick U. nicht zu erklären. Denn er werde als Mitglied der Gruppe S. behandelt, obwohl er bereits vor dem angeblichen Gründungstreffen am 28. September 2019 im baden-württembergischen Alfdorf die Behörden alarmiert, dann aber zumindest unter deren Billigung – oder gar in ihrem Auftrag – weiter als „Geheimagent“ Informationen geliefert zu haben.

Gestützt wird die These des Verteidigers durch einen Bericht der Bewährungshelferin U.s. Sie hatte am 6. Mai 2019 – und damit mindestens zwei Monate vor den ersten losen, virtuellen Kontakten einzelner Gruppenmitglieder – in einem Bericht an das Amtsgericht Aachen ein Gespräch mit U. wiedergegeben. In dem schilderte U., er habe ich bei Facebook verschiedenen rechtsextremen Gruppen angeschlossen, die „Pläne zum Beispiel auf Moscheen“ machten und umsetzten. Deshalb habe er bei der Polizei eine fast einen Tag lang dauernde Aussage gemacht. „Man wolle von ihm, dass er zu Treffen gehe, sodass man dann direkt zuschlagen könne“, schrieb die Sozialpädagogin. Der Bericht wirkt wie eine Blaupause für das, was sich dann später unter U.s tatkräftiger Mitwirkung bis zum Februar 2020 entwickelte.

Informationen über Polizeimaßnahmen, 100 Euro pro Woche vom

Zumal U. – so die bisherige Beweisaufnahme – offenbar nicht nur vorab über operative Maßnahmen der Polizei informiert wurde, sondern auch wöchentliche Zahlungen in Höhe von 100 Euro erhielt oder sogar noch erhält. Zudem wurde er – nach seinen Darstellungen – in Zeugenschutz genommen und betreut – obwohl in diesem Verfahren und während der Ermittlungen immer nur als Beschuldigter, nie aber als Zeuge geführt wurde. Ein Widerspruch, der bislang im Prozess nicht aufgeklärt wurde. Nach einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages schließen sich Zeugenschutz und der Status als Beschuldigter gegenseitig aus.

Eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft trat der Empfehlung der Verteidiger entgegen – ohne deren Argumente zu entkräften. Sie verwies auf die frühe Phase der Beweisaufnahme. In der allerdings wirft der Status U.s immer drängendere Fragen auf. Würden U.s Aussagen keinen Bestand haben und von den Richtern für ein Urteil nicht verwendet werden, blieben einzig die Erkenntnisse aus der Überwachung der Telekommunikation, der Telefonate, SMS und Chats der Gruppe. Ob sich damit allerdings beweisen lässt, dass die Mitglieder der Gruppe S. eine Terrorgruppe bildeten, die einen Bürgerkrieg in Deutschland anzetteln und so einen Umsturz des politischen Systems herbeiführen wollte, ist mehr als fraglich.