Seit dem 1. Mai regelt wieder die Gemeinde Haslach sämtliche hoheitlichen Leistungen im Bestattungswesen. Foto: Stöger

Die Friedhofs- und Bestattungsverordnung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Mit einer neuen Version will die Stadt künftig Missverständnisse und Überschneidungen vermeiden.

Der Gemeinderat hat sich am Mittwoch mit der Verordnung zur Regelung der Beerdigungen auf dem städtischen Friedhof auseinandergesetzt. „Es geht nicht darum, dass Angehörige mehr Termine haben, sondern um die Abläufe zwischen dem Bestatter und der Verwaltung“, schickte Sebastian Jakameit seitens des Hauptamts voraus.

 

Seit dem 1. Mai würden die hoheitlichen Leistungen im Bestattungswesen wieder vollständig durch die Stadt Haslach erbracht. „Wir haben eine ganz normal funktionierende Friedhofsverwaltung, wie sich das gehört“, erklärte er.

Für reibungslosen Ablauf sei eine Verordnung nötig

Mit dem Standesbeamten Silas Schwaab habe man einen dauerhaften, verlässlichen Ansprechpartner für die Angehörigen. Dennoch hätten sich seit der vollständigen Übernahme durch die Stadtverwaltung immer wieder Ungereimtheiten bei Beerdigungen ergeben, was auf die unterschiedlichen Abläufe der Bestattungshäuser zurückzuführen sei. Um in Zukunft einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und etwaigen Zwischenfällen vorzubeugen, sei die Verordnung notwendig.

„Diese Verordnung ist keine Erweiterung der Friedhofssatzung“, betonte Jakameit. Es gehe darum, die Aufgaben der Stadt klar von den privatrechtlichen Leistungen der Bestatter abzugrenzen. Außerdem enthalte die Verordnung Vorgaben zur Terminierung von Bestattungen und der Nutzung von Kühlkammern, Abschiedsräumen und der Aussegnungshalle.

Die Verordnung sei vorab auch mit den Kirchengemeinden besprochen worden. Auf deren Bedürfnisse sei unter Abwägung der allgemeinen Anforderungen an den Betrieb des Friedhofs eingegangen worden. Die Bestattungsunternehmen seien informiert worden.

Zu den hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde zählen laut Verordnung die verbindliche, neutrale Beratung über die zur Verfügung stehenden Bestattungsmöglichkeiten, die anschließende Vergabe von Grabplätzen sowie die Festlegung der Grabart.

Außerdem die Festsetzung von Terminen für Trauerfeiern und Beisetzungen in städtischen Einrichtungen sowie, Öffnen und Schließen der Grabstätten nebst Ausstellung behördlicher Genehmigungen.

Bestatter könnten Aufgaben nicht übernehmen

Die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Friedhofssatzung sowie die Sanktionierung bei Nichteinhaltung gehören ebenso dazu wie die Dokumentation von Bestattungsakten. Aber auch die Unterhaltung der städtischen Einrichtungen samt Wege- und Grünanlagenpflege. Eine Übertragung hoheitlicher Leistungen auf Bestatter ist laut Verordnung ausgeschlossen.

Regelungen

Beisetzungen abseits von Trauerfeiern finden grundsätzlich montags bis freitags ab 11 Uhr statt. Trauerfeiern mit gegebenenfalls anschließender Beisetzung finden montags bis freitags ab 14.30 Uhr statt. Soll ein Sarg freitags bestattet werden, finden Trauerfeier und Bestattung generell nur ab 11 Uhr statt.