Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/Archiv Foto: dpa

53-jähriger Mann verurteilt. Landgericht Freiburg stellt zudem besondere Schwere der Schuld fest.

Teningen/Freiburg - Ein Mann sticht auf seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn ein. Die Frau und das vier Jahre alte Kind sterben. Rund neun Monate nach der Bluttat in Teningen bei Freiburg wird der Mann verurteilt.

Nach einem Messerangriff mit zwei Toten in Teningen bei Freiburg ist ein 53 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft Gerichtsangaben zufolge nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte hatte zugegeben, im Juli vergangenen Jahres in Teningen (Kreis Emmendingen) seine 39 Jahre alte frühere Lebensgefährtin und den gemeinsamen vier Jahre alten Sohn mit Messerstichen getötet zu haben. Der Attacke war laut dem Gericht ein Trennungsstreit vorausgegangen.

Es habe sich um eine gezielte Tat gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack zur Urteilsbegründung. Der 53-Jährige sei äußerst brutal vorgegangen. Er habe seiner Ex-Freundin und dem gemeinsamen Sohn vor einer Tiefgarage aufgelauert. Als die Frau aus der Garage fuhr, habe er ihren Wagen gerammt, zwei Scheiben eingeschlagen und mit einem langen Küchenmesser auf Frau und Kind eingestochen. Diese seien dem Angriff schutzlos ausgeliefert gewesen. Sie starben wenig später im Krankenhaus.

Der Prozess hatte Anfang April mit einem Geständnis des Angeklagten begonnen. Der eigentliche Plan sei gewesen, den Sohn nach Algerien zu entführen, sagte der 53-Jährige, der einen deutschen Pass hat und aus Algerien stammt. Das Messer habe er nur mitgenommen, um Druck aufbauen zu können, mit Widerstand habe er nicht gerechnet.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Mann im Laufe des Strafverfahrens eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung" attestiert. Diese mindere jedoch nicht die Schuld, stellte das Gericht fest. Der Mann war nach der Tat geflohen, kurze Zeit später aber von der Polizei festgenommen worden. Er saß seither in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen