Der Blitzer an der Heidelbergstraße auf Höhe des Edekas blitzt nicht nur Autos. Foto: Kauffmann

An der Heidelbergstraße in Bisingen geht es bergab, auf Höhe des Edekas lauert der stationäre Blitzer – wen er ins Visier nimmt.

30 Stundenkilometer wegen Lärms – das gilt nach dem Lärmaktionsplan auch an der Heidelbergstraße in Bisingen auf Höhe des Edekas.

 

Dort fällt das Gebiet Richtung Kreisverkehr hin ab und lädt dazu ein, das Tempolimit zu überschreiten. Ein stationärer Blitzer sorgt an dieser Stelle dafür, dass Tempo und Lärm nicht zu viel werden.

Die meisten Autofahrer halten sich daran penibel. Augenscheinlich nutzt manch ein Fahrradfahrer die Topografie jedoch, um schneller als 30 Stundenkilometer zu fahren.

Kein Kennzeichen, keine Identifikation

Das Landratsamt bestätigt: „Es kommt tatsächlich vor, dass Fahrradfahrer geblitzt werden, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.“ Einschränkend heißt es: „Eine Ahndung der Verstöße ist allerdings nicht möglich, da die Radfahrer mangels Kennzeichen nicht identifiziert werden können.“

Das gelte auch für E-Bikes, die der Versicherungs- oder Kennzeichnungspflicht unterliegen: „Über die stationären Messanlagen ist eine Halterfeststellung nicht möglich, da keine Heckfotos gefertigt werden.“

Es gilt der Bußgeldkatalog

Somit dürften die meisten Radler erstmal ungeschoren davonkommen. Anders ist es bei Kontrollen, die die Polizei mit einem Laser durchführt. Werden Radfahrer auf frischer Tat ertappt, kann die Ahnung des Geschwindigkeitsverstoßes folgen.

Mit welchen Bußgeldern müssen Fahrradfahrer in solchen Fällen rechnen? Mit den gleichen wie Autofahrer auch, erklärt das Landratsamt auf Anfrage weiter. Demnach würde ein Fahrradfahrer, der an der Heidelbergstraße zwölf Stundenkilometer zu schnell fährt, nach Abzug der Toleranz ein Bußgeld von 30 Euro zahlen müssen – falls er ermittelt wird.

Tempo 50 gilt nur für KfZ

Darüber hinaus: Gilt innerorts Tempo 50, dann laut Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrzeuge – also nicht für Fahrräder, sehr wohl aber für E-Bikes. Die gesondert durch Zeichen 274 StVO – so wie auf der Bisinger Ortsdurchfahrt zum Beispiel – angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge von 30 Stundenkilometern gilt dagegen grundsätzlich auch für Fahrräder.