Auf zahlreichen Straßen im Stadtgebiet – hier die Wiesentalstraße in Minseln – wird schrittweise Tempo 30 eingeführt. Foto: zVg/Stadt Rheinfelden

Nachdem die ersten Vorarbeiten abgeschlossen wurden, werden im Stadtgebiet ab kommender Woche die neuen Tempo-30-Beschilderungen aufgestellt.

„Mit der Einführung von Tempo 30 in insgesamt 14 Straßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt haben wir nun alle Möglichkeiten, die uns der Gesetzgeber bietet, ausgeschöpft, um dem langgehegten Wunsch aus der Bevölkerung nach mehr Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen“, wird Dominic Rago, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, in einer Mitteilung der Behörde zitiert. Die Umsetzung der geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in der Kernstadt und in allen Teilorten verfolge dabei nicht nur das Ziel, Unfallrisiken zu verringern und die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen, sondern dienten auch der Minderung von Lärm, der Senkung von Schadstoffemissionen und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

 

Erster Schritt: Innenstadt

In einem ersten Schritt werden zunächst die Straßen in der Kernstadt, die Karl-Fürstenberg-Straße, die Hardtstraße und die Schildgasse, sowie die Straßen in Herten, die Hauptstraße und die Bahnhofstraße, ab Mitte kommender Woche beschildert. Diese Arbeiten sind voraussichtlich am Donnerstag, 23. Oktober, abgeschlossen, so dass dann die neuen Geschwindigkeiten gelten.

Zweiter Schritt: Stadtteile

Nach und nach werden im Anschluss daran in den folgenden Wochen die neuen Verkehrsschilder – sie kosten die Stadt insgesamt rund 12 000 Euro – in Karsau (Kreisstraße und Karsauer Straße), Minseln (Wiesentalstraße), Nordschwaben (Schopfheimer Straße), Adelhausen (Rheintalstraße), Eichsel (Adelhauser Straße, Birsstraße), Degerfelden (Eichsler Straße) und Nollingen (Beuggener Straße) angebracht.

„Sobald die Schilder stehen, werden wir nach einer etwa einwöchigen Kulanzzeit die Einhaltung der Geschwindigkeiten dann auch kontrollieren“, kündigt der Ordnungsamtsleiter an.

Die geplanten Maßnahmen auf der B 34 und B 316 liegen im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidiums und werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.