Seit Kurzem gilt am Bahnübergang in Mühlen ein Tempolimit von 10 Kilometern pro Stunde. Grund ist eine falsch eingebaute Entwässerungsrinne, die zu schnell passierende Autos ordentlich durchschüttelt.
Über den Mühlener Bahnübergang fährt eigentlich kaum ein Autofahrer in Schrittgeschwindigkeit. Dass das Schild mit der starken Begrenzung einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 10 Km/h und dem Hinweis auf eine Bodenwelle aber durchaus angebracht ist, wird deutlich, wenn die Fahrzeugfront der viel zu schnell fahrenden Autos bei der Überfahrt sichtlich in die tiefe Bodenwelle nahe der Schienen eintaucht.
Bei der Bodenwelle handelt es sich genau genommen um eine quer zur Kreisstraße verlaufende Entwässerungsrinne, die laut Landratsamt Freudenstadt „zu tief eingebaut wurde“.
Bauliche Korrektur nötig
Thematisiert wurde die tiefe Rinne bereits bei einer Verkehrsschau vor einigen Wochen. Von Seiten der Stadt Horb teilt Pressesprecherin Inge Weber unserer Redaktion mit: „Bei der letzten Verkehrsschau für Bahnübergänge am 26. Juni wurde auch dieser Bahnübergang besichtigt. Zuvor war die Geschwindigkeit aufgrund der Bodenwelle auf 30 Km/h begrenzt. Nach eingehender Beobachtung der Fahrweise der Fahrzeuge vor Ort, der Beschaffenheit der Bodenwelle und des Übergangs von Straßenkörper zur Schiene haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, dass eine bauliche Korrektur an der Kreisstraße seitens des Landkreises Freudenstadt notwendig ist und bis zu dieser Korrektur eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet wird. Wir werden, wie sonst auch üblich, zunächst eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung durchführen und dann bei Bedarf auch die Geschwindigkeit überwachen („Blitzen“).“
Deutsche Bahn ist mit Baufirma in Kontakt
Dass die Entwässerungsrinne zu tief eingebaut ist, habe nach Angaben von Marlene Krech, Pressesprecherin des Landratsamts Freudenstadt, nach Bauarbeiten am Bahnübergang die Deutschen Bahn festgestellt. Die Gefahrenstelle wurde dann vom Landratsamt beschildert.
Bis wann der Mängel am Bahnübergang behoben sein wird, muss noch geklärt werden. Krech sagt: „Derzeit organisiert die Deutsche Bahn mit der verantwortlichen Baufirma, wann die Mängelbeseitigung ausgeführt werden soll. Hierzu ist abermals eine Vollsperrung erforderlich.“