Auf 300 Metern Straße hat das Rathaus Horb jetzt vier verschiedene Tempolimits verhängt. Wird das die neue Radarfalle?
Das ist schon kurios: Auf der Bildechinger Steige verhängte das Rathaus aus Lärmschutzgründen auch dort Tempo 30, wo keine Anwohner links und rechts der Straße wohnen. Die Begründung: Lückenschluss.
Auf einer anderen Straße zählt dieses Argument offenbar überhaupt nicht: Hier wurden erst kürzlich jede Menge neue Schilder mit Tempolimits aufgehängt: Erst Tempo 20. Dann Tempo 30 auf gut 100 Metern. Dann wird es aufgehoben – Tempo 50 sind hier erlaubt. Gut 50 Meter weiter gilt dann wieder Tempo 20. Wurde das gemacht, um hier eine neue Radarfalle zu stellen?
Es handelt sich um die Schillerstraße. Eine zentrale Straße für Handel und Gewerbe in der Kernstadt. Denn: im westlichen Teil geht es hier Richtung Flößerwasen – nicht nur der Platz für den Wochenmarkt, sondern auch zu den Parkplätzen.
Vier verschiedene Tempolimits auf 300 Metern
Der östliche Teil bindet nicht nur das Sanitätshaus und den Neckar-Gemüsemarkt an, sondern ist auch der Weg zu kostenfreien Parkplätzen unter der Bahnbrücke sowie der Weg Richtung Duale Hochschule und Marmorwerk.
Kurios: Der Teil der Schillerstraße zwischen Döner-Laden und Fahrschule ist mit Tempo 30 abgesteckt, am Flößerwasen gilt Tempo 20. Zwischen Schiller-Apotheke und Volksbank-Parkplatz rechts ist das Tempolimit aufgehoben. Theoretisch könnte man hier sogar 50 Km/h fahren, wenn nicht die Bundesstraße kreuzen würde. Im östlichen Teil der Schillerstraße gilt wieder Tempo 20.
Warum gibt es hier keinen Lückenschluss?
Eine Rathaussprecherin: „Im Rahmen der notwendig gewordenen Umbeschilderung durch die neue Satzung über die Erhebung von Parkgebühren für das Parken im öffentlichen Verkehrsraum wurde auch die Beschilderung des Teils der Schillerstraße ab Gebäude Nr. 27/28 angepasst.“ Das ist das Gebäude der Fahrschule.
Die Rathaussprecherin weiter: „Zuvor war dort ein Verkehrsberuhigter Bereich beschildert. Seinem Charakter nach ist dieser Teil der Schillerstraße jedoch als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich einzuordnen und wurde deshalb mit „Zone 20“ beschildert. Wichtig ist der Zonencharakter, durch den sich die Vorgaben des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs auf den kompletten Bereich erstrecken, bis die Zone aufgehoben oder durch ein anderes Verkehrszeichen, zum Beispiel Zone 30, neue Regelungen getroffen werden.“
Wird der Bürger verwirrt für eine Radarfalle?
Die neue Beschilderung hat laut Rathaussprecherin 250 Euro gekostet. Die Rathaussprecherin: „Der Stadtverwaltung Horb ist es wichtig, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, damit einerseits die Teilnehmer des Straßenverkehrs Gewissheit haben, welche Regelungen gelten und zu befolgen sind.“
Dieser ständige Wechsel auf 300 Metern Straße – ideal für eine Radarfalle? Die Rathaussprecherin: „Damit wird eine Sanktion von ordnungswidrigem Verhalten auch ermöglicht.“