Vor der Gechinger Kronenkurve gilt derzeit Tempo 30, nach der Kurve soll es künftig Tempo 40 sein –­ wenn der entsprechende Antrag genehmigt wird. Foto: Thomas Fritsch

Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Kreisstraßen innerorts ist ein Dauerbrenner in der Gäugemeinde. Kommt nach Jahren jetzt endlich der Durchbruch?

„Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg“ – das denken sich nicht wenige Gechinger, wenn sie in den Nachbarlandkreis Richtung Böblingen schauen, wo man mit Geschwindigkeitsreduzierungen auch auf klassifizierten Straßen recht großzügig umgeht. Dass das in Gechingen nicht gehen soll, „ erschwert natürlich das Rechtsverständnis und die Akzeptanz bei unseren Bürgern und den Mitgliedern des Gemeinderates erheblich“, heißt es in einem Schreiben von Bürgermeister Jens Häußler ans Calwer Landratsamt, in dem er erläutert, dass das Thema Temporeduzierung innerorts auf Kreisstraßen wiederholt über Jahre hinweg von Mitgliedern des Gemeinderats und der Bevölkerung – im Einwohnergespräch von Gemeinderatssitzungen, im persönlichen Gespräch sowie schriftlich – vorgebracht wird.

 

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

Verwaltung und Gemeinderat in Gechingen sind sich laut Rathauschef bewusst, dass die Straßenverkehrsordnung eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur dort ermöglicht, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Vorausgesetzt wird eine Gefahrenlage, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der relevanten Rechtsgüter – insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern – erheblich übersteigt. Der Ausbauzustand der Straßenstrecke, die Fahrbahnbeschaffenheit, die Straßengeometrie, die Verkehrsdichte sowie die Unfallbelastung sind außerdem zu berücksichtigen.

Gefährlicher Schulweg

In der Althengstetter Straße – einem von zwei Bereichen, für den Tempo 40 beantragt werden soll – gibt es bekanntermaßen immer wieder Bremsmanöver, Beinaheunfälle und Rückfahrmanöver durch die angespannte Parksituation und den Begegnungsverkehr. Außerdem ist dieser Bereich einer der Hauptschulwege in Gechingen – mit großem Gefahrenpotenzial.

Antrag liegt seit Juni 2020 auf Eis

Der Gemeinderat habe sich in seiner Sitzung Ende Juni 2020 erneut mit dem Thema Temporeduzierung auf den Kreisstraßen innerorts befasst, so Häußler in seinem Schreiben weiter. Der konkret beschlossene Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung sei bisher jedoch noch nicht gestellt worden, da zunächst vorgesehen gewesen sei, die Thematik allgemein bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung und dann in einem gebildeten Arbeitskreis allgemein zu erörtern. Eine Besprechung im Rathaus Wildberg habe stattgefunden, die geplante Folgebesprechung sei allerdings nicht mehr zustande gekommen. Auf Drängen des Gemeinderats werde der konkrete Antrag entsprechend des Beschlusses vom Juni 2020 nun gestellt.

In der Diskussion im Gemeinderat ist laut Häußler auch die Meinung vertreten worden, generell auf allen Kreisstraßen eine Temporeduzierung zu beantragen. „Ich habe für eine differenzierte Betrachtung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten plädiert, solange es noch kein Gesetz gibt, das allgemein eine Temporeduzierung innerorts einführt“, so der Rathauschef in seinem Schreiben an die Kreisbehörde.

Blick richtet sich nach Mühlacker und Deufringen

Gechingen sei im Landkreis Calw nicht die einzige Gemeinde, die mit dieser Thematik konfrontiert sei. Auch im Enzkreis gebe es außerdem Beispiele, so Häußler. Die Rücksprache mit der Stadt Mühlacker zu Tempo 30 im Stadtteil Lienzingen habe ergeben, dass die Stadt als untere Verkehrsbehörde dies leichter anordnen könne. Dort gebe es keinen der Gründe für eine Ausnahme wie zum Beispiel Pflegeheim, Schule, Kindergarten oder ähnliches. Dies gelte auch für Deufringen, „was auf Grund der räumlichen Nähe von Gemeinderäten und Einwohnern häufig zitiert wird.“

Neuer Anlauf nächste Woche im Gemeinderat

Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am kommenden Dienstag, 18. Juli, ab 19.30 Uhr im Rathaus nach Bekanntgaben und dem Einwohnergespräch mit dem Tagesordnungspunkt „Temporeduzierung auf klassifizierten Straßen innerorts – Antrag der Gemeinde auf Tempo 40 in zwei Teilbereichen“ befassen.

Neuralgische Gefahrenpunkte – so lautet der Antrag der Gemeinde Gechingen

Calwer Straße/Gartenstraße
Tempo 40 in diesem Bereich wie folgt: Von Stammheim kommend soll vor der sogenannten Kronenkurve Tempo 30 bleiben und nach der Kurve Tempo 40 bis zur Marienlinde beim Fußgängerüberweg in der Gartenstraße – in anderer Richtung ab Zebrastreifen Marienlinde Gartenstraße bis nach der Kronenkurve – gelten.

Althengstetter Straße
Tempo 40 in der Althengstetter Straße Bereich Zebrastreifen bei Abzweigung in die Dorfäckerstraße bis zur Kreuzung Althengstetter Straße/Calwer Straße beim Rathaus (in beiden Fahrtrichtungen).