In Waldmössingen gilt in absehbarer Zeit nicht nur in der Seedorfer Straße Tempo 30, sondern auch in Heimbach-, Vorstadt- und Winzelner Straße. Foto: Herzog

Der Lärmaktionsplan hat auch Maßnahmen in Waldmössingen zur Folge. Den Entwurf fanden aber nicht alle Ortschaftsräte gut.

Bald werden Auto- und Lastwagenfahrer in Waldmössingen noch mehr Geduld aufbringen müssen. Nachdem seit etwa zwei Jahren die Seedorfer Straße ganztags von 50 auf 30 Stundenkilometer reduziert wurde, darf wohl demnächst auch in der Heimbach-, Vorstadt- und Winzelner Straße von 22 Uhr bis 6 Uhr nur noch mit Tempo 30 gefahren werden.

 

Wie Veronika Schneider vom Fachbereich Umwelt und Technik in der Sitzung des Ortschaftsrats erläuterte, sei die Stadt verpflichtet, einen qualifizierten Lärmaktionsplan zu erstellen. Ziel sei dabei, Lärmprobleme und -auswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen, um Maßnahmen zur Minderung der Lärmbeeinträchtigung umzusetzen.

Bei den vom beauftragten Büro untersuchten Straßenabschnitten sei im Oktober vergangenen Jahres eine Verkehrszählung über 24 Stunden erfolgt. Auf Basis dieser Verkehrszahlen sei in einem weiteren Schritt eine Lärmkartierung vorgenommen worden, schilderte Schneider. Durch sie sei ersichtlich, wo im Stadtgebiet verstärkt mit Lärmproblematiken zu rechnen sei.

Verpflichtende Maßnahmen

Ab einem Geräuschpegel von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts beginne ein gesundheitskritischer Bereich. Lägen diese Werte nur um jeweils zwei Dezibel höher, seien verpflichtende verkehrsbeschränkende Maßnahmen erforderlich. Ab 70, beziehungsweise 60 Dezibel, müsse die Lärmbelastung zwingend beseitigt werden, da eine Gesundheitsgefährdung bestehe.

Für die Heimbachstraße und Vorstadtstraße der L 419 sei nachts ein Wert von 69 Dezibel und in der Winzelner Straße (L 422) ein Wert von 58 Dezibel errechnet worden.

Wurde nachgemessen?

Rat German Notheis wollte wissen, ob da jemals nachgemessen werde, ob die Maßnahme sinnvoll gewesen sei. Laut Schneider bewiesen Studien, dass knapp die Hälfte der betroffenen Straßenabschnitte um zwei Dezibel reduziert worden seien. Notheis hielt dagegen, dass das menschliche Gehör eine Reduzierung erst ab fünf Dezibel wahrnehme.

Ralf Kopp tadelte, in der Talstadt bestehe in der Oberndorfer Straße schon lange Tempo 30 und weise jetzt immer noch die höchste Lärmbelastung aus. „Warum gilt das Tempolimit in der Seedorfer Straße ganztags? Andere Städte tun das nur nachts. Meiner Meinung nach bringt Tempo 30 nichts“, urteilte Kopp.

Flickenteppich befürchtet

Adrian Schmid gab zu Bedenken, dass der Zustand der Straßen berücksichtigt werden müsse. Sabine Munz sah die Gefahr eines Flickenteppichs, wenn Tempo30 teilweise ganztags und teilweise nur nachts gelte. „Das ist doch das, was man partout nicht will“, kritisierte sie.

Nach Auskunft von Ortsvorsteher Reiner resultiert die Reduzierung in der Seedorfer Straße aufgrund des Bebauungsplans „Webertal-Moos-III“. Die anderen Straßen beträfen den Lärmaktionsplan.

Gremium stimmt für Aktionsplan

Mit sechs Ja-Stimmen sowie jeweils zwei Neinstimmen und zwei Enthaltungen befürwortete das Ratsgremium mehrheitlich den Lärmaktionsplan-Entwurf als Empfehlungsbeschluss an den Umwelt- und Technikausschuss und den Gemeinderat. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine Bürgerinformation vorzubereiten.