In Sichtweite zur stationären Blitzersäule werden zu schnelle Autofahrer am Freitag in Vorderlehengericht mobil geblitzt. Foto: Sum

Kaum ist Tempo 30, schon wird in Vorderlehengericht geblitzt – nur wenige Meter vom stationären Blitzer entfernt. Da hat sich am Freitag wohl so mancher verärgerte Autofahrer gefragt: "Dürfen die das überhaupt?"

Schiltach-Vorderlehengericht - Seit Anfang September ist in den Ortsdurchfahrten Vorder- und Hinterlehengericht nur noch Tempo 30 erlaubt – aus Lärmschutzgründen. Nur wenige Wochen nach der Umsetzung des umstrittenen Tempolimits steht in Sichtweite zur stationären Blitzeranlage ein mobiles Radarmessgerät und erfasst Fahrzeuge, die zu schnell durch den Ort rauschen. Welche Begründung hat das Landratsamt, in so kurzer Distanz zum festen Blitzer auch noch mobil zu blitzen?

Eine recht simple: "Die Anlage im Vorderlehengericht wird momentan gewartet und kann daher nicht bedient werden. Der Ausfall wird mittels mobilen Messungen kompensiert", erklärt Oliver Brodmann, Dezernent für den Bereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Recht bei der Rottweiler Behörde, auf Nachfrage unserer Redaktion. Er betont: "Es findet also keine Doppelmessung statt." Das Landratsamt geht davon aus, dass der stationäre Blitzer seinen Betrieb in der kommenden Woche wieder aufnimmt.

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30, über die der Gemeinderat im Mai entschieden hat, trifft nicht überall auf Begeisterung. Nach unserer Berichterstattung hatten bei Facebook zahlreiche User angezweifelt, dass sich mit Tempo 30 tatsächlich der Lärm reduziere. Sie fürchteten stattdessen höhere Lärmbelästigung durch bremsende und beschleunigende Lastwagen sowie Stau vor den Tempozonen.

Falscher Standort moniert

Einige Anwohner in Vorderlehengericht beschweren sich hingegen seit Jahren nicht nur über den Lärm, sondern monieren auch, dass der Blitzer an der falschen Stelle stehe. Viele würden vor dem Blitzer abbremsen und die lange Gerade in Richtung Wolfach dann zum Beschleunigen oder gar Überholen nutzen. Daran hat sich offenbar trotz Tempolimit-Absenkung nicht unbedingt etwas geändert. So sei es dort "zuletzt zu zahlreichen Beschwerden durch die Anwohner" gekommen, die "teils massive Geschwindigkeitsüberschreitungen angezeigt haben, sodass eine Messung vorzunehmen war", begründet Brodmann. Auch eine Facebook-Userin teilt offenbar diese Einschätzung: "Kann mir vorstellen, dass da ganz schön Geld verdient wird. Sehr viele drücken nach Passieren des Blitzers sofort aufs Gas oder bremsen erst knapp davor ab", kommentiert sie.

Beschwerden von Bürgern

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung hat die Bußgeldstelle des Landratsamts veranlasst. "Die zu überwachenden Stellen werden grundsätzlich aufgrund von Beschwerden durch Bürger, Verkehrsaufkommen, Unfallschwerpunkten und Messwünschen der Gemeinden bestimmt", erklärt der Dezernent zu den allgemeinen Hintergründen. Die Blitzaktion durch den Landkreis "dient dem Ziel, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu verbessern. Hierzu gehört auch die Durchsetzung neuer verkehrsrechtlicher Anordnungen", sagt Brodmann.

Es gibt keine Mindestabstände

Selbst wenn der stationäre Blitzer ganz regulär in Betrieb wäre, wäre eine zusätzliche mobile Messung offenbar rechtens: "Es gibt in Baden-Württemberg keine gesetzlichen Mindestabstände, die zu stationären Messanlagen oder Verkehrszeichen eingehalten werden müssen", so der Dezernent. Eine Überwachung unmittelbar nach einem Orts- oder Tempolimitschild sei daher grundsätzlich möglich. "Es werden von unserer Seite jedoch in der Regel mindestens 50 bis 100 Meter Abstand zu den entsprechenden Schildern eingehalten", betont Brodmann.

Ergebnisse erst kommende Woche

Wie viele Temposünder die mobile Messung am Freitag "erwischt" hat, weiß die Behörde frühestens Ende kommender Woche. "Hierzu bedarf es neben den Messprotokollen der Messkontrolleure auch einer Auswertung durch unseren externen Dienstleister", erklärt der Dezernent.