Die stark frequentierte Hauptstraße/Donaueschinger Straße soll besonders vom Tempolimit profitieren – und von einer erhofften Abnahme des Durchgangsverkehrs, wenn tatsächlich künftig mehr Fahrzeuge auf die Bundesstraßen ausweichen. Foto: Bombardi

Der Gemeinderat hat sich entschieden: Hüfingens Fahrzeugverkehr muss sich auf den Durchfahrtsstraßen in Kürze auf Tempo 30 einstellen.

Hüfingen - Das Gremium ebnete mit seinen mehrheitlich getroffenen Beschlüssen den Weg zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf mehreren Verkehrsachsen. Das soll das Stadtgebiet von zunehmendem Verkehrslärm entlasten.

 

Voraus gingen viele Monate der Beratung und Diskussion unter Beteiligung der Bürger. Nun folgte der Gemeinderat den Empfehlungen aus dem gesetzlich für jede Kommune vorgeschriebenen Lärmaktionsplan. Sie stützen sich ausschließlich auf die Belastungen aus dem Lärm durch Straßenverkehr. In einem nächsten Schritt muss die Stadtverwaltung jetzt die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit zur Stellungnahme einladen.

Folgende Straßen betroffen

Die ganztägige Beschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde betrifft diese Straßen: die Landstraße 171 entlang der Dögginger Straße von der Einmündung Schaffhauser Straße bis zum Ortsausgang im Südwesten, die Haupt- und Donaueschinger Straße von der Einmündung der Bräunlinger Straße bis zur Einmündung in die Bergstraße, die Hochstraße bis zum Ortsausgang im Norden, die gesamte Schaffhauser Straße bis zur Einmündung der Max-Gilly-Straße und die Bräunlinger Straße zwischen Hauptstraße und Bahnübergang.

Doch nicht alle Durchfahrtsstraßen sollen auf Tempo 30 beschränkt werden. Die Ortsdurchfahrten in Hausen vor Wald und Mundelfingen erfüllten die Kriterien zur Umsetzung lärmmindernder Maßnahmen, die auf den Straßenverkehr zurückzuführen sind, nicht.

Die Kriterien

Und was sind diese Kriterien? Wolfgang Wahl vom beauftragten Freiburger Planungsbüro Rapp erinnerte in der Gemeinderatssitzung daran, dass die Entscheidung für eine Temporeduzierung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft war: 8200 Fahrzeuge pro Tag sowie 55 Dezibel nachts und 60 Dezibel tagsüber. Wahl verwies zudem darauf, dass die Zeitverluste für den öffentlichen Verkehr bei Tempo 30 minimal seien.

CDU-Fraktionssprecher Christof Faller bezweifelte hinsichtlich einer Lärmminderung die Effektivität einer Geschwindigkeitsreduzierung. Er sagte auch: "Wir sind auf dem Weg zu einem einheitlichen städtischen Verkehrskonzept ein Stück vorangekommen." SPD-Fraktionssprecherin Kerstin Skodell bezeichnete die Umsetzung des Lärmaktionsplans auch als einen Teil des Sicherheitskonzeptes. Sie hoffe, dass das Tempolimit Anreiz genug sei, vermehrt auf B27 und B31 auszuweichen.

FDP-Fraktionssprecher Adolf Baumann lenkte den Blick auf den Bau einer diskutierten Umgehungsstraße im Westen. Er meint, dass es mit acht Überquerungen für Fußgänger und sechs Bushaltestellen in den Durchfahrtsstraßen ausreichend Hindernisse gebe, um die Fahrzeuge zu bremsen. Zudem schlug er zur Lärmminderung vor, schadhafte Kanalisationsdeckel zu reparieren. Peter Albert (Grüne/BFSO) begrüßte die Beschlüsse: "Es ist an der Zeit, dass in Richtung Tempolimit etwas passiert. Viele Gemeinden sind uns diesbezüglich voraus."

Info: Lärmaktionsplan

In einem Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet, die sich im Falle des Straßenverkehrs vielfach auf eine Reduzierung der Fahrtgeschwindigkeit, Verbesserungen für den ÖPNV oder den Bau geschwindigkeitshemmender Hindernisse beziehen. Der Lärmaktionsplan ist von den Kommunen alle fünf Jahre zu überprüfen und zeigt Wege auf, wie dem gesundheitsschädlichen Lärm ab 55 Dezibel nachts und 60 Dezibel tagsüber entgegengewirkt werden kann.