Erst ab dem Gebäude Vorstadtstraße 60 neben der Tankstelle, und nicht bereits ab der Ortseinfahrt von Balingen her, soll nach Meinung des Regierungspräsidiums in Geislingen künftig Tempo 30 gelten. Foto: Schnurr

Bereits im kommenden Herbst soll in der Geislinger Ortsdurchfahrt durchgängig Tempo 30 gelten. Das ist ein zentraler Punkt des Lärmaktionsplans, den der Gemeinderat am Mittwoch beschlossen hat.

Geislingen - Zwischen Kleider-Müller und Autohaus Schneider rollen laut einer Erhebung 2018 täglich im Durchschnitt mehr als 14.000 Autos durch die Geislinger Ortsdurchfahrt. Besonders stark ist der Bereich zwischen der Heiligkreuzkapelle und der Einmündung der Bachstraße betroffen.

Durchweg leiden die direkten Anlieger der Vorstadt- und der Brückenstraße unter dem resultierenden Verkehrslärm: 143 Geislinger Bürger sind fortwährenden Lautstärkepegeln von krank machenden 60 Dezibel und mehr ausgesetzt.

Die Geislinger "Krachmacherstraße" beschäftigt den Gemeinderat seit vielen Jahren. Bewegung ist in das Thema im vergangenen Sommer mit der zeitweisen Erprobung von Tempo 30 wieder gekommen.

Danach wurde ein Aktionsplan aufgestellt, um den Verkehrslärm einzudämmen. Nach umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Behörden stand dieser in der jüngsten Gemeinderatssitzung nun zur Abstimmung.

Nicht alle Geislinger sind glücklich

Eine zentrale Maßnahme darin ist der Antrag Geislingens, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit rund um die Uhr auf 30 Stundenkilometer zu beschränken. Dies soll durchgängig zwischen dem Kreisverkehr Rosenfelder Straße und dem Ortsausgang Richtung Balingen gelten.

Das Regierungspräsidium Tübingen sieht dagegen in seiner Stellungnahme Tempo 30 nur zwischen der Abzweigung zum Narrenstüble und der Tankstelle vor. Dagegen haben Anlieger, Gemeinderatsmitglieder und das Planungsbüro verschiedene Argumente vorgebracht.

"Ich bin guter Dinge, dass im Herbst die Tempo-30-Schilder stehen", sagte der Schallimmissionsschutz-Ingenieur und Projektleiter Christian Fiegl, der die Endfassung des Plans vorstellte, nach einem Zeithorizont gefragt: In anderen Kommunen habe die Bearbeitung solcher Anträge zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten gedauert.

Indes sind nicht alle Geislinger glücklich mit dem Plan. So hatte Peter Schlecht, der Vorsitzende des Handels- und Gewerbevereins, im Rahmen der Bürgerfragen angeregt, die tatsächliche Geräuschentwicklung vor und nach Einrichtung der Tempo-30-Zone zu messen. Dadurch habe man gegebenenfalls eine Chance, die Regelung nach einigen Jahren wieder aufzuheben, falls sich zeige, dass sich keine Verbesserung einstelle.

Angst vor permanenten Staus

Schlecht hatte bereits im vergangenen Jahr im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten die Aussagekraft der damaligen, versuchsweisen Geschwindigkeitsreduzierung in Frage gestellt: Wegen Corona, Umleitung und Schulferien fuhren seinerzeit ohnehin weniger Fahrzeuge durch die Stadt.

Mit Karl-Heinz Müller (CDU) stimmte ein Gemeinderat gegen Tempo 30. Er steht damit für eine Reihe von Geislingern, die fürchten, dass eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zu permanenten Staus sowie einer noch höheren Lärm- und Abgasbelastung in der Ortsdurchfahrt führen könnte.

Geislingens Bürgermeister Oliver Schmid führte in der Sitzung am Mittwochabend aus, dass die Stadt gar nicht drum herum komme, etwas gegen die Lärmbelastung ihrer Bürger zu unternehmen.

Tempo 30 soll nicht das einzige Mittel bleiben. So sieht der beschlossene Aktionsplan etwa vor, die Breite der Durchfahrtsstraße auf sechseinhalb Meter zu verringern. Kreuzungen sollen umgebaut werden.

Geräuschreduzierender Belag

Kreisverkehre an der Kirche und eventuell auch an der Kreuzung bei Kleider-Müller könnten Verkehrsfluss und Sicherheit verbessern. Der seit langem geplante Kreisel an der Einmündung der Schlossstraße könnte bereits im kommenden Jahr gebaut werden.

Weiter könnte geräuschreduzierender Belag das Lärmleid der Anlieger lindern. Das soll bei der ab 2023 anstehenden Fahrbahnerneuerung der L 415 innerorts geschehen.

An Gebäuden sind schaldämmende Sanierungen möglich. Selbst eine Ortsumfahrung steht weiter auf der Geislinger Maßnahmenliste. Allerdings noch nicht im baden-württembergischen Generalverkehrsplan.