Der Gemeinderat beschloss mit knapper Mehrheit ein Tempolimit in zentralen Bereichen des Stadtgebiets. Ein Zuhörer sieht darin eine „Modeerscheinung“ und wittert Abzocke.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auf den Durchgangsstraßen Friedrichstraße, Schützenstraße und Villinger Straße.
Der Antrag entspricht den Vorgaben aus dem Landratsamt, daher dürfte dies dann auch so angeordnet werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat einen Antrag auf Tempo 30 im Bereich Friedrichstraße und Schützenstraße beim Landratsamt eingereicht, nachdem die Verkehrssicherheit in diesem Bereich bereits mehrfach Thema im Gemeinderat gewesen war. Dies war damals noch an strenge Vorgaben geknüpft.
Seit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung im Oktober 2024 wurde nun die Anordnung von Tempo 30 an Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) erleichtert, auch auf Hauptverkehrsstraßen, um die Sicherheit zu erhöhen. Denn die Einhaltung von 30 Kilometern pro Stunde schafft die nötigen Sichtweiten und verkürzt die Anhaltewege. Daraufhin wurde das Thema noch einmal bei der Verkehrsschau im Juni 2025 vorgebracht. Die neue Gesetzeslage ermöglicht nun, in einem Bereich von gesamt 300 Metern vor und hinter einem Zebrastreifen Tempo 30 anzuordnen. Bisher war dies nur direkt im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen und ähnlichen Einrichtungen vorgesehen.
Darüber hinaus kann bei mehreren Tempo-30-Bereichen auch auf den Strecken dazwischen bis zu 500 Metern ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden (Lückenschluss), um dauernden Tempo-Wechsel zu vermeiden. Dies gilt in Vöhrenbach für alle drei Fußgängerüberwege an der Schule, beim Rathaus und bei der Sparkasse. Durch den „Lückenschluss“ kann also nun auf der ganzen Strecke zwischen den drei Zebrastreifen Tempo 30 angeordnet werden. Die Verwaltung hatte einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet.
Bürgermeister kontert
Mit Blick auf diesen Antrag gab es zu Beginn der Sitzung eine Wortmeldung eines Bürgers, der die Maßnahme nicht für sinnvoll hält. Häufig gehe es um das Thema Lärmschutz, wobei nach Erfahrungen von Anwohnern Tempo 30 den Lärm eher erhöhe, sagte er. Sinnvoll wäre maximal eine Reduzierung auf 40 Stundenkilometer. Tempo 30 sei eine „Modeerscheinung“, die vor allem zur „Abzocke“ genutzt werde.
Bürgermeister Wehrle machte deutlich, dass die Stadt bei Bußgeldern für zu hohe Geschwindigkeit nicht beteiligt sei. Das Thema wurde auch nicht von oben verordnet, sondern auf Beschluss des Gemeinderates angegangen.
Es bleibt kontrovers
Bei der Diskussion im Gemeinderat wurde deutlich, dass der Sinn von Tempo 30 für die Sicherheit unterschiedlich bewertet wurde. Die einen begrüßten dies, vor allem an den Schulwegen. Es gab aber auch Stimmen, die meinten, man sollte die Kinder entsprechend erziehen, dass sie mit den Gefahren umgehen können. Raser würden trotz Schild nicht langsamer fahren. Dagegen sahen die anderen darin insgesamt eine deutliche Reduzierung des Tempos. Mehrfach angesprochen wurde der wichtige Schutz für Schulkinder. Aber auch an ältere Bürger wurde gedacht. Hier hatte es bereits aus dem betreuten Wohnen Anträge auf einen Zebrastreifen beim Netto gegeben. Angesprochen wurde, dass nun an jeder Straßeneinmündung in dem Bereich Tempo-30-Schilder aufgestellt werden müssen, die aber das Land trägt.
Wo wird Tempo 30 gelten?
Knappe Abstimmung
Ausführlich wurden die verschiedenen Anfangs- und Endpunkte des Tempo-30-Bereichs diskutiert, was dann zu mehreren, teilweise knappen Abstimmungen (insgesamt zehn Mitglieder stimmberechtigt) führte. Mit sechs Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen fiel die grundsätzliche Entscheidung für Tempo 30 in der Innenstadt. Als Startpunkt Tempo 30 in der Villinger Straße aus Richtung Unterkirnach entschied man sich mit fünf Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme für die Einmündung der Langenbacher Straße bei der Schule. Aus Richtung Furtwangen gab es acht Stimmen für den Beginn kurz vor der Bushaltestelle vor dem Rathaus im Bereich der Casimir-Stegerer-Gasse. Aus Richtung Donaueschingen beginnt nach fünf Ja-Stimmen bei vier Gegenstimmen der Bereich beim Netto-Parkplatz. Es gab noch einen weiteren Vorschlag, in der Villinger Straße Tempo 30 nur Richtung Stadtmitte anzuordnen. Zum einen ist unsicher, ob dies einseitig überhaupt möglich ist. Zum anderen wurde dieser Vorschlag bei fünf Gegenstimmen abgelehnt. Zwischen diesen drei Punkten soll damit in der Friedrichstraße, Schützenstraße und Villinger Straße Tempo 30 beantragt werden. Das Landratsamt wird dann die verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.