Auch an der Gutleuthauskapelle gilt Tempo 30. Hier mündet die Graf-Wolfeggstraße in die Gartenstraße ein. Foto: Baum 

Die Stadt Rottenburg tritt der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" bei. Das hat der Gemeinderat beschlossen.

Rottenburg - Bereits Ende November stellte die Fraktion der Grünen im Rottenburger Gemeinderat den Antrag, dass die Stadt Rottenburg der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" beitreten soll. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat dies nun mehrheitlich.

Die kommunale Initiative setzt sich letztlich für mehr Tempo-30-Zonen in Innenstädten ein. Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen wird durch die Straßenverkehrsordnung bundesweit einheitlich geregelt. Dies, so die Grünen, passe oftmals nicht zu den Bedürfnissen vor Ort. Die Kommunen würden mehr Entscheidungsfreiheit bei der Gestaltung von lebenswerten öffentlichen Räumen benötigen. Dazu gehören auch Straßen und ihr direktes Umfeld, so die Grünen. "Tempo-30-Zonen erhöhen durch mehr Ruhe die Lebensqualität und verbessern die Verkehrssicherheit."

Rechtliche Voraussetzungen sollen geschaffen werden

Die beim Städtetag angesiedelte Initiative fordert den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Bundestages aus dem Jahr 2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig erachten.

Oberbürgermeister Stephan Neher betonte, dass insbesondere im Zuge der aktuell laufenden dritten Stufe der Lärmaktionsplanung von vielen Ortschaften Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten gewünscht werde. Dies sei jedoch wegen der mangelnden rechtlichen Grundlagen von den Kommunen derzeit nicht selbst regelbar.

Ausnahmen gibt es allerdings

In Einzelfällen wie etwa bei Kindergärten, an Engstellen oder aufgrund der fehlenden Übersichtlichkeit könne Tempo 30 jedoch aus Sicherheitsgründen angeordnet werden. Daher ist auch die Verwaltung der Ansicht, dass die Gemeinden über die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen selbst entscheiden sollen.