Fünf Experten der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Steuerberaterkammer haben bei einer Telefonaktion unserer Zeitung viele Fragen zur Altersvorsorge beantwortet. Es gibt viele Wege der finanziellen Absicherung – einige sind nicht empfehlenswert.
Stuttgart - Der Wissensdrang und die Verunsicherung, welche Form der Altersvorsorge derzeit die günstigste ist, sind enorm. Dies zeigt die sehr große Resonanz auf unsere Telefonaktion zur Rente mit etlichen Hundert Anrufen, an der fünf Experten der Deutschen Rentenversicherung, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Steuerberaterkammer Stuttgart teilgenommen haben. Viele Menschen fragen sich zum Beispiel, ob die gesetzliche Rentenversicherung noch ein sicherer Hafen für das gesparte Geld ist – weil sonstige Sparformen wegen der Niedrigzinsen und des hohen Niveaus der Aktienmärkte keinen sicheren Ertrag mehr versprechen.
Eine überraschend große Zahl von Fragen wurde zur umstrittenen Riester-Rente gestellt – insbesondere zur steuerlichen Behandlung. Demnach ist vielen nicht bewusst, dass eine Auszahlung als Einmalbetrag dazu führt, dass sämtliche Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden müssen und die Auszahlung vollumfänglich steuerpflichtig ist. Hier ein Überblick:
Ich bin 55 und habe ein kleines Vermögen zusammengespart. Lohnt es sich, Teile in die Deutsche Rentenversicherung einzuzahlen? Wer auf der Suche nach einer sicheren und lebenslangen Rente ist, sollte sich dazu auf jeden Fall bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen und sogar Verwahrentgelten ab einer gewissen Größenordnung ist das Umlagesystem attraktiv – insbesondere durch die lukrativen jährlichen Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre, die regelmäßig oberhalb der Inflation lagen.
Ich habe eine Abfindung über 70 000 Euro erhalten. Wie soll ich sie anlegen, wenn ich keine großen Risiken eingehen, Inflationsschutz und eine lebenslange Rente möchte? Prüfen Sie, ob Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Die Rente ist dann meist höher, als wenn Sie das Geld einem privaten Rentenversicherer geben – gerade wenn Sie auf Inflationsschutz Wert legen. Die gesetzliche Rente hat durch Rentensteigerungen in der Vergangenheit diesen Inflationsschutz meist gewährleistet.
Was kostet mich der Ausgleich der Rentenminderung beim vorzeitigen Renteneintritt? Im Rahmen einer Prognoseberechnung können Sie sich den Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung individuell berechnen lassen. Dafür wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. Mittels einer besonderen Rentenauskunft teilt dieser den Betrag und den Zahlungsweg mit. Um maximale Effekte nutzen zu können, wenden Sie sich vor einer Zahlung an Ihren Steuerberater.
Ich bin 24 und habe kürzlich bei einem bekannten Vermögensberater eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Was halten Sie davon? Nichts. Ein Problem ist, dass hier zwei Produkte – Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung – aneinander gekoppelt werden. Sie können diese nicht so einfach an eine geänderte Situation oder bei finanziellen Engpässen anpassen. Und Sie sind lange an einen Anbieter gebunden.
Das zweite Problem sind die Kosten: Laut Produktinformation fallen pro Jahr 1,45 bis 3,84 Prozent an Kosten an, die das gebildete Kapital reduzieren. Das ist sündhaft teuer. Bei Aktien-ETFs zahlen Sie nur 0,2 Prozent Kosten pro Jahr. So ein Kostenunterschied macht bei 100 Euro Sparrate nach 40 Jahren 35 000 bis 77 000 Euro aus.
Meine Bank hat mir vorgeschlagen, in einen Mischfonds anzulegen, um Verwahrentgelte zu vermeiden. Lohnt sich das? Nein. Mit Mischfonds verdient die Bank noch mehr als mit Verwahrentgelten. Der Ihnen vorgeschlagene Fonds investiert zu etwa 80 Prozent in festverzinsliche Anleihen und zu 20 Prozent in Aktien. Jahr für Jahr wird die Anlagesumme um 1,63 Prozent reduziert wegen der Kosten. Es ist nicht erkennbar, wie für Sie vom Ertragskuchen ein paar Krümel übrig bleiben. Bei der Fondsstrategie und diesen Kosten werden Sie wahrscheinlich sogar Geld verlieren. Eine rentablere Alternative: 80 Prozent Festgeld und 20 Prozent günstige Aktien-ETFs. Die Zeitschrift „Finanztest“ von der Stiftung Warentest zeigt, wo es noch Zinsen für Festgeld gibt. Achten Sie auf eine Bank mit deutscher Einlagensicherung.
Ist die Riester-Rente trotz der aktuellen Kritik noch eine Empfehlung? Wer sich zu Riester-Verträgen über die Stiftung Warentest (www.test.de/riester) informiert, erhält einen objektiven Vergleich und kann überteuerte Produkte weitgehend ausschließen. Dies gilt insbesondere für kinderreiche Familien, da hier die Förderungen besonders hoch sind. Für jedes Kind gibt es neben der Grundzulage von 175 Euro im Jahr noch 185 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Geburten nach 2008 pro Kind jährlich, und das, solange das Kindergeld gezahlt wird. Auch der Kinderlose kann profitieren und bekommt neben der Grundzulage zusätzlich eine steuerliche Freistellung seiner Beiträge. Dies kann über 700 Euro an Steuerersparnis zusätzlich im Jahr bedeuten.
Ich habe eine Riester-Rente, soll ich die fortsetzen oder nicht? Altverträge könnten sich rechnen, Neuverträge kaum. Ein Problem ist, dass hohe Kosten einen Großteil der Förderung aufzehren. Schauen Sie in die jährliche Standmitteilung. Wenn bei einer älteren Versicherung anfängliche Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt sind, sieht die Rendite für die verbleibende Zeit meist besser aus. Bei alten Banksparplänen etwa der Sparkassen winken zum Ende Bonuszahlungen. Es gibt aber auch schlechte Verträge, die für die Zukunft keine Rendite erwarten lassen. Der Effekt der Förderung wird oft überschätzt, denn Grund- und Kinderzulagen werden mit Steuervorteilen verrechnet, und die Rente ist voll steuerpflichtig. Die Förderung ist nur bei geringem Verdienst wirklich interessant.
Mein Riester-Sparvertrag der Sparkasse ist kurz vor der Auszahlung. Die Rente ist viel geringer als erwartet – was kann man tun? Vielen Banksparpläne enthalten rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln. Die Zinsen wurden oft falsch berechnet. In Hunderten von den Verbraucherzentralen geprüften Verträgen wurden zu wenig Zinsen bezahlt. Außerdem enthalten die Verträge rechtswidrige Kostenklauseln. Bevor Sie eine Rente erhalten, sollen Sie Abschlusskosten für eine Versicherung bezahlen. Die Verbraucherzentralen klagen gegen einige Sparkassen und unterstützen Sie, um sich gegen rechtswidrigen Praktiken zu wehren.
Mein Versicherungsvertreter hat meiner 30-jährigen Tochter geraten, sie soll mehr in die Riester-Rente einzahlen. Sie hat aber nur wenig Geld. Was kann sie da machen? Das ist ein Dilemma. Da Ihre Tochter kaum Steuervorteile hat und nur wenig Zulagen erhält, lohnt sich eine Aufstockung bei Riester nicht. Es gibt Alternativen, die besser sind – nur werden die von Verkäufern nicht empfohlen, weil sie damit weniger verdienen. Wenn man langfristig breit gestreut in Aktien anlegt, beteiligt man sich an Erträgen, die Unternehmen global erzielen werden. Das geht etwa mit Aktien-ETFs, die die Wertentwicklung vom MSCI All Country World Index oder FTSE All World Index abbilden.
Ich bin 55 Jahre und überlege, anstatt der künftigen Rente aus meinem Riester-Vertrag lieber das Geld heute zur Tilgung meines Wohnungsdarlehen zu nutzen. Geht das? So etwas kann man machen, mit dem „Wohn-Riester“. Für Details empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Hier steht dann im Alter keine Rente mehr aus Riester zur Verfügung, dafür kann man es schneller in die schuldenfreie Immobilie schaffen – sprich: das vorhandene Guthaben von Riester wird ausgezahlt und ein Darlehen abgelöst. Später, als Rentner und ohne eine Zahlung aus dem ursprünglichen Riester-Vertrag, versteuert man aber trotzdem ein sogenanntes Wohnförderkonto.
Habe ich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge? Ja. Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber grundsätzlich verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen beitragsrechtlich relevant bis zu vier Prozent der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze West (für 2021: 3408 Euro) durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Rechtsanspruch besteht nur für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Tarifgebundene Arbeitnehmer können die Entgeltumwandlung nur einfordern, wenn dies laut Tarifvertrag möglich ist.
Ich beziehe seit zwei Jahren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente. Hat das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung Auswirkungen auf die Höhe meiner Einkommensteuer? Nein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 31. Mai festgestellt, dass bei den derzeitigen Beziehern von Renten noch keine Doppelbesteuerung vorliegt. Anderes gilt für die zukünftigen Rentner. Die Differenz zwischen versteuerten Beträgen in der Erwerbsphase und der zu versteuernden Rente dürfe auf keinen Fall zu einer doppelten Besteuerung führen, sagt die BFH-Senatsvorsitzende Jutta Förster. Das Bundesfinanzministerium will hierzu nach der Bundestagswahl einen Gesetzentwurf vorlegen.
Berät mich die gesetzliche Rentenversicherung kostenfrei zu meiner Altersvorsorge? Ja. Der Gesetzgeber hat den Rentenversicherungsträgern eine wichtige Wegweiserfunktion in Fragen der Altersvorsorge eingeräumt. Die gesetzliche Rentenversicherung verfolgt keine eigenen Gewinninteressen und soll ihren Versicherten als neutraler und unabhängiger Partner Orientierungshilfen zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge geben. In jeder größeren Stadt gibt es ein Regionalzentrum mit diesem Angebot.