Der neue Windpark der EnBW bei Grömbach im Abendlicht Foto: Stadler

Der aktuelle Entwurf des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbands geht weiterhin über das Landesziel hinaus – erst recht in Pfalzgrafenweiler und Umgebung.

Das konträr diskutierte Thema Windenergie stand erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats Pfalzgrafenweiler.

 

Bürgermeister Dieter Bischoff verwies zunächst auf die 1,8 Prozent der Landesfläche, die als mögliche Flächen für Windenergie laut Teilregionalplan Windenergie seitens des Regionalverbands Nordschwarzwald ausgewiesen werden sollen. Auf Gemarkung Pfalzgrafenweiler und der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Pfalzgrafenweiler, Grömbach und Wörnersberg (VVG) wurden allerdings bereits im ersten Planentwurf mehr Flächen ausgewiesen.

Deshalb gab die Gemeinde bereits im Mai 2023 eine Stellungnahme ab, wonach die Fläche auf maximal 1,8 Prozent der Gemarkungsfläche reduziert sowie ein Siedlungsabstand von 1000 Metern eingehalten werden soll.

Nur eine Fläche gestrichen

Die Entwürfe der Teilregionalpläne Windenergie und Solarenergie diskutierte der Gemeinderat im April 2024. Da Vorrangflächen auf Gemarkung Kälberbronn, Grömbach, Herzogsweiler und Wörnersberg 6035 Hektar und damit laut Berechnung der Kommune etwa 12,5 Prozent der Gemarkungsflächen beanspruchen sollen, wurde in einer neuen Stellungnahme vom Mai 2024 die Reduzierung auf maximal 1,8 Prozent, etwa 110 Hektar, gefordert. Eine weitere Forderung war die Verlagerung der Fläche WF5, wie von der Fliegergruppe Freudenstadt verlangt. Außerdem wurde vorgeschlagen, die Fläche WC25 auf Gemarkung Altensteig-Spielberg im Bereich Bömbachtal und hinter der Erweiterungsfläche Gewerbegebiet Schornzhardt zu streichen.

Inzwischen wurde im Planungsausschuss des Regionalverbands beschlossen, die Vorrangfläche WC25 nicht weiterzuverfolgen. Den Vorschlägen der Gemeinde Pfalzgrafenweiler zu den Flächen WF2 (westlich von Edelweiler und nördlich von Kälberbronn) und WF5 (Richtung Cresbach und Hallwangen), die laut Korrektur des Regionalverbands acht Prozent und somit 350 Hektar ausmachen, soll nicht gefolgt werden.

Waldverbrauch bemängelt

Da aktuell vom Regionalverband 2,9 Prozent der Regionalverbandsfläche als Vorrangfläche geplant sind, liegt die auf acht Prozent korrigierte Gemarkungsfläche für Pfalzgrafenweiler und die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft weiterhin zu hoch.

Als Kompromisslösung schlug die Verwaltung eine Reduzierung der auszuweisenden Gemarkungsflächen auf 2,2 Prozent vor. Der Gemeinderat wünschte, die geforderte Flächenreduzierung genau zu definieren, und beantragte, die Fläche WF5 ganz aus dem Plan zu nehmen. Bemängelt wurde der große Waldverbrauch, da wegen des erforderlichen Abstands zur Wohnbebauung Freiflächen möglicherweise nicht zur Verfügung stehen.

Weitere Stellungnahme beschlossen

Der Zeitplan, so Bürgermeister Bischoff, sehe vor, die Träger öffentlicher Belange bis September zu beteiligen und dann im Oktober oder November den Teilregionalplan Windenergie als Satzung zu beschließen.

Der Gemeinderat beschloss bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme, eine erneute Stellungnahme mit dem Vorschlag einer kompromissbereiten Reduzierung auf 2,2 Prozent der Gemarkungsfläche und den geforderten Änderungen bei WF5 abzugeben.