Er soll seine Taxirechnung nicht bezahlt und anschließend dem Fahrer gedroht haben – das hat für einen 27-Jährigen ein Nachspiel.
Wer seine Taxifahrt nicht bezahlt, für den kann das weitreichende Konsequenzen haben. Diese Erfahrung musste nun ein junger Mann machen, der sich vor dem Amtsgericht in Villingen-Schwenningen verantworten musste. Der Tatvorwurf: räuberische Erpressung.
Im vergangenen Sommer ist der heute 27-Jährige laut Anklage mit dem Taxi von Trossingen nach Bad Dürrheim gefahren. Weil er nicht genug Geld dabei hatte, bat er den Taxifahrer, an einer Bankfiliale in Bad Dürrheim zu halten. Dort soll der unter Alkoholeinfluss stehende Mann Geld abgehoben, sich dann aber geweigert haben, den vollen Fahrpreis von 64,20 Euro zu bezahlen. Er soll dem Taxifahrer lediglich 15 Euro durch das Fenster geworfen haben.
Dieser stieg daraufhin aus dem Auto aus und stellte den Angeklagten zur Rede. Daraufhin habe der Angeklagte ihn geschubst und mit erhobenen Fäusten Gewalt angedroht, so die Anklage. Der Angeklagte floh anschließend in den angrenzenden Park.
Der 27-Jährige legte über seinen Anwalt vor dem Amtsgericht ein Geständnis ab – und beglich noch im Vorfeld der Verhandlung seine Schulden beim Taxifahrer.
Der Angeklagte bestätigte auf Nachfrage der Staatsanwältin, dass er ziemlich betrunken gewesen sei und sich deshalb an die genauen Details des Tathergangs nicht mehr erinnere. Auch der Taxifahrer sagte vor Gericht aus, dass der 27-Jährige ihn bedroht hätte. Wie stark er tatsächlich alkoholisiert war – hier unterschied sich die Aussage des Taxifahrers von der des Angeklagten – blieb ungeklärt.
Ein minder schwerer Fall
Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass sie den Tatbestand der räuberischen Erpressung aufgrund der Gewaltandrohung zwar erfüllt sieht, jedoch von einem minder schweren Fall ausgehe. Es sei das erste Mal, dass der Angeklagte strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, außerdem habe er sich geständig gezeigt. Zudem handle es sich nur um einen sehr geringen Geldbetrag. Dennoch sieht das Gesetz auch bei einem minder schweren Fall einen Strafrahmen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Die Staatsanwältin plädierte deshalb auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Dass die Tat offenbar nur ein Ausreißer gewesen ist, betonte auch der Verteidiger. Auch er ging von einem minder schweren Fall aus und schloss sich der Empfehlung der Staatsanwältin hinsichtlich der Freiheitsstrafe an.
Sieben Monate auf Bewährung
Das Gericht verurteilte den 27-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss er eine Geldauflage in Höhe von 1600 Euro an die Kreisverkehrswacht entrichten. Damit hat die 64-Euro-Fahrt für den Mann ein großes Nachspiel. „Das war eine dumme Sache, die Ihnen da unterlaufen ist“, fasste der Richter abschließend zusammen.