In Berlin wird ein 34-jähriger Villinger auf offener Straße niedergestochen. Der Täter: der eifersüchtige Ex der neuen Partnerin. Nun liegt das Urteil vor.
Den Schock im vergangenen August werden Freunde, Familie und Bekannte nicht mehr vergessen: Ein 34-jähriger Villinger, der zuletzt in Berlin lebte, wurde von einem 39-Jährigen auf offener Straße in Berlin-Neukölln niedergestochen. Er starb zwei Tage später.
Dies löste in seiner Heimat Entsetzen aus. Den gelernten Wirtschaftsinformatiker kannte man in VS insbesondere als begnadeter Tänzer, seine Leidenschaft galt dem Breakdance. Beim Tanzsportclub brachte er seine Begeisterung den Kindern näher – als Teil der Breakdance-Gruppe „Tru Cru“ mit Mitgliedern aus ganz Süddeutschland machte er sich einen Namen.
Dann sorgten Eifersucht und verhängnisvolle Begegnungen im Haus seiner erst kurz zuvor kennengelernten Freundin für das tödliche Drama in Berlin. Im schriftlichen Urteil, das unserer Redaktion vorliegt, werden Tat und Umstände skizziert.
Im Mittelpunkt steht dabei der Libanese Hamza Al-Y. Der 39-Jährige zog nach einer Trennung von seiner Ehefrau notgedrungen in die Wohnung seiner Eltern zurück, kam dort der Nachbarin Nadine B. näher – es entwickelte sich eine Liebschaft, die jedoch nicht lange anhielt. Die Frau trennte sich Anfang Juli 2024 wieder vom 39-Jährigen.
Sie lernten sich beim Gassigehen kennen
Schon vor der Trennung lernte B. beim Gassigehen den 34-jährigen Villinger kennen. Nach der Trennung kam sie und der leidenschaftliche Breakdancer Ende Juli zusammen. Dass es einen neuen Lebensgefährten gab, blieb dem weiterhin im selben Haus wohnenden Ex nicht verborgen.
Der muskulöse Deutsch‑Kroate, der als IT‑Fachmann arbeitete, zog schließlich am 1. August in Nicole B.s Wohnung ein. An jenem Tag spuckte Al‑Y. in Gegenwart der beiden demonstrativ auf den Gehweg. Vor Gericht wurde deutlich: Der Konflikt sorgte bei dem Paar für Besorgnis. Man besprach, dem 39-Jährigen aus dem Weg zu gehen, um eine Eskalation zu vermeiden. Doch die schien offenbar unausweichlich.
Der Täter folgte seinem Opfer
Am 9. August kam es dann zu dem folgenschweren Aufeinandertreffen. Wie im Urteil erklärt, spuckte der spätere Täter an jenem Abend erneut „demonstrativ und geräuschvoll“ zunächst auf den Gehweg, als das Paar nach Hause kam.
Rund eine halbe Stunde später ging der Villinger allein los, um Getränke zu holen. Möglicherweise trafen Täter und Opfer bereits im Treppenhaus aufeinander. Jedenfalls hatte Al‑Y. – bewusst oder zufällig – sein Teppichmesser mit dabei, als er dem 34-Jährigen folgte – und zwar „provozierend dicht hinterher“, wie das Gericht feststellte.
21 Zentimeter lange Stichwunde am Hals
Dies sorgte für ein Wortgefecht der beiden auf offener Straße. „Auf mich wirkte es wie ein Kräftemessen!“, beschrieb eine Zeugin den Streit. Beim verbalen Disput blieb es aber nicht. Der 39-Jährige zückte das Messer und versetzte dem Opfer „in einer heftigen und schwungvollen Bewegung“ eine 21 Zentimeter lange Stichwunde am Hals.
Der schwer verletzte 34-Jährige überquerte blutüberströmt die Straße, dann leisteten Passanten erste Hilfe und wählten den Notruf. Trotz Notoperation im Klinikum Neukölln erlag er am 11. August den Folgen eines Multiorganversagens infolge des massiven Blutverlusts.
Gericht sieht Notwehr nicht als gegeben an
Al‑Y. bestritt vor Gericht nicht den tödlichen Schnitt, behauptete jedoch eine Notwehrlage: Er habe nur den vorstürmenden Arm seines Gegenübers abwehren wollen. Die Kammer wies dies laut Urteil zurück, da kein unmittelbarer Angriff auf ihn nachgewiesen werden konnte und er den Streit selbst provoziert hatte. Ein Zeuge bestätigte, „der Schlag, ich glaube auch der einzige Schlag, den ich gesehen habe, kam vom Täter“, und es habe kein Gegenangriff des Opfers stattgefunden .
Von einem Mord ging das Gericht jedoch nicht aus. So sah die Kammer weder Heimtücke noch niedrige Beweggründe für einen Mordtatbestand, vielmehr handelte es sich um einen Totschlag. Unter Abwägung aller Umstände, darunter die Provokation durch den Angeklagten und dessen früheres Vorstrafenregister, sprach die Kammer eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren aus. Das Urteil wurde am 13. Januar gesprochen und ist rechtskräftig.
Die justizielle Aufarbeitung der Geschehnisse ist damit zwar abgeschlossen – für sein Umfeld des talentierten jungen Mannes dürfte die Tat dennoch unbegreifbar bleiben.