Der Angeklagte muss sich vor dem Landgericht in Konstanz verantworten. (Archivfoto) Foto: Marc Eich

Ein 34-Jähriger muss sich vor dem Landgericht in Konstanz wegen einer Erpressung in St. Georgen sowie zwei Einbrüchen in eine Tankstelle in Vöhrenbach verantworten.

Annähernd zehn Jahre seines jungen Lebens hat ein 34-jähriger Kroate bereits im Gefängnis verbracht.

 

Denn seit seiner Jugend war er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Jetzt muss er sich erneut vor dem Landgericht in Konstanz wegen Erpressung zum Nachteil einer Jugendlichen sowie wegen zwei Einbrüchen in ein und dieselbe Tankstelle verantworten.

Angeklagter legt Teilgeständnis ab

Der in Villingen-Schwenningen geborene Angeklagte soll die ihm zur Last gelegten Straftaten im November und Dezember des vergangenen Jahres – im Zeitraum von vier Wochen – begangen haben. Als er die Straftaten verübte, stand der 34-Jährige allerdings noch unter einer Bewährungsauflage.

In Hand- und Fußfesseln wurde der 34-Jährige durch zwei Justizbeamte in den Gerichtssaal geführt. Bei seinem Gang zur Anklagebank fiel auf, dass der schmächtig wirkende Mann offensichtlich an einem leichten Gehfehler leidet.

Als der Vorsitzende Richter ihn zu seinen persönlichen Verhältnissen befragen wollte, lehnte es der Angeklagte ab, dazu Angaben zu machen. Allerdings gab er zu verstehen, dass er die beiden Einbrüche in die BFT-Tankstelle in Vöhrenbach verübt habe. Für die ihm vorgeworfene Erpressung will er dagegen nicht verantwortlich sein.

Geschädigte leidet heute noch unter dem Erlebten

Anfang November des vergangenen Jahres soll der Angeklagte in St. Georgen eine damals zu Besuch weilende 17-Jährige unter Drohungen und Gewalt gezwungen haben, ihm Bargeld auszuhändigen. Noch heute leidet die Geschädigte unter Angststörungen. Denn der Angeklagte soll sich kurz nach Mitternacht von hinten angeschlichen und die 17-Jährige mit der Drohung „Gib mir das Geld oder ich bring dich um“ massiv unter Druck gesetzt haben. Mit der verdeckten Andeutung einer Waffe in seiner Jacke, soll er dadurch die Geschädigte zudem extrem verängstigt haben.

Zwei Einbrüche in die gleiche Tankstelle

Neun Tage nach dieser Erpressung soll der 34-Jährige dann die Glas-Schiebetür eines Verkaufsraums der BFT-Tankstelle in Vöhrenbach aufgehebelt und eine große Menge Tabakwaren im Wert von mindestens 1000 Euro erbeutet haben. Obwohl ein Alarm ausgelöst wurde, konnte der Einbrecher unerkannt fliehen. Allerdings wurde er in kurzen Sequenzen auf Video abgebildet. Dabei fällt die ungewöhnliche Gangart des Einbrechers ins Auge.

Etwa drei Wochen später soll der Angeklagte erneut die gleiche Tankstelle aufgesucht haben und wieder mit einem Bremsbackenspreizer die Schiebetüre aufgehebelt und eine große Menge an Zigarettenschachteln in ein mitgeführtes Spannbetttuch gefüllt haben. Auch dieses Mal wurde ein Alarm ausgelöst. Durch die Alarmauslösung war es dem Eigentümer der Tankstelle dieses Mal rechtzeitig gelungen, auf das Gelände zu kommen und den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Verfolgung in kurzen Hosen und Badeschlappen

Der 39-jährige Eigentümer des Tankstellengebäudes schilderte im Zeugenstand, dass er bei dem zweiten Einbruch sofort nach der Alarmauslösung auf das Gelände geeilt war – und dies in kurzen Hosen und Badeschlappen. Dort sah er den Angeklagten mit dem Diebesgut wegrennen.

Der Eigentümer rannte ihm – mit einem Baseballschläger in der Hand – nach und konnte ihn gleich darauf einholen. Als der Angeklagte ihn bemerkte, soll dieser einen etwa ein Kilogramm schweren Hammer hochgehoben haben, mit der Absicht auf den 39-Jährigen einzuschlagen. Doch dem Eigentümer gelang es, mit dem Baseballschläger, den Hammer aus der Hand des Angeklagten zu schlagen. Danach überwältige der ehemalige Ringer den vermummten Einbrecher und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Angeklagter wirkt befremdlich

Insgesamt befremdlich wirkte der Angeklagte bei der Beantwortung von Fragen, die der Richter an ihn stellte. Auf die Frage, wie denn die Unterbringung in der Untersuchungshaft sei, antwortete der Angeklagte mit der Feststellung, dass „der Roomservice“ besser sein könnte. Als er gefragt wurde, wie es zu seinen vielen Haftstrafen gekommen sei, antwortete der 34-Jährige lapidar: „Das hat sich so ergeben.“

Sein Verhalten deckt sich indirekt mit Berichten aus zurückliegenden Verfahren, bei dem er seit seiner Jugend als extrem verhaltensauffällig beurteilt wurde. Ein schwieriges Elternhaus, Entwicklungsstörungen und mehrere Unterbringungen in Jugendhilfeeinrichtung prägten seine Kindheit sowie auch seine Jugendzeit. Der 34-Jährige bezeichnete diese Berichte „als übertrieben“ und nicht den Tatsachen entsprechend. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Bis dahin gilt – bis auf die Straftaten, für die der 34-jährige Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat – weiter die Unschuldsvermutung.