Ein Berufungsverfahren vor dem Rottweiler Landgericht hatte nun Erfolg.
Bedrohung, Beleidigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – eine auf den ersten Blick eigentümliche Kombination an Straftatbeständen. Konkret handelte es sich um zwei separate Fälle, die einem heute 20-Jährigen vorgeworfen wurden: eine Auseinandersetzung auf einem Schramberger Parkplatz und ferner die Beleidigung und Aufzeichnung zweier Polizeibeamten, die ihn in Gewahrsam nehmen wollten. Nun wurde das Berufungsverfahren vor dem Landgericht Rottweil eröffnet.