Das Landgericht Rottweil fällte am Mittwoch das Urteil gegen den 25-Jährigen. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Im Prozess gegen den 25-Jährigen, der im April 2017 eine Tankstelle in Bochingen überfallen hatte, fällte das Landgericht Rottweil ein Urteil. Der Täter wurde am Mittwoch zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Oberndorf/Rottweil - Schwerer Raub lautete die Anklage. Bei dem Überfall hatte der Mann die Tankstellen-Angestellte mit einer nicht geladenen Pistole bedroht und etwas mehr als 1000 Euro aus der Kasse erbeutet. Er wollte damit seine Drogenschulden begleichen.

 

Tat stand in Zusammenhang mit Sucht

Da der Mann seit seinem 17. Lebensjahr von Kokain und Beruhigungsmitteln abhängig ist, befasste sich das Gericht am zweiten Verhandlungstag mit der Frage, ob der Mann bei der Tat schuldfähig war und ob eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angemessen wäre.

Dazu stellte ein psychiatrischer Sachverständiger seine Untersuchungsergebnisse vor. Ihm zufolge stand der damals 21-Jährige bei der Tat nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol. Eine Persönlichkeitsstörung konnte er auch nicht feststellen. "Es gab daher keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit." Eine Unterbringung sei seiner Ansicht nach allerdings angemessen. Die Tat stand in Zusammenhang mit der Sucht. Es sei zu erwarten, dass er bei weiterem Konsum wieder straffällig werde. Der Mann habe mehrmals den Wunsch geäußert, mit Hilfe einer Therapie seine Sucht in den Griff zu bekommen.

Therapie hätte gute Erfolgsaussichten

Eine Therapie hätte gute Erfolgsaussichten, so der Sachverständige. Die Dauer würde in diesem Fall wohl anderthalb bis zwei Jahre betragen, prognostizierte er. Doch im Anschluss hätte der Täter durchaus eine positive Zukunftsperspektive. Eine Therapie wünschte sich auch der Verteidiger des 25-Jährigen. Die medikamentöse Behandlung, die er bisher in der JVA erhalten habe, sei nicht vergleichbar mit der professionellen Betreuung, die er bei einer Unterbringung erhalten würde. Da in diesem Fall "alles glasklar" sei, gingen er und sein Mandat von einer längeren Freiheitsstrafe aus. "Die Dauer liegt im Ermessen des Gerichts", so der Verteidiger. Zuvor hatte die Staatsanwältin drei Jahre und elf Monate gefordert.

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Das Gericht entschied sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Mindeststrafe für schweren Raub liegt bei drei Jahren. Eine gesetzeswidrige Entscheidung ist das allerdings nicht. Nach dem Überfall auf die Bochinger Tankstelle hatte der Mann in Österreich eine Bank überfallen und Einbruchsdiebstahl begangen. Dabei hatte er einen mittleren fünfstelligen Betrag erbeutet. Das Gericht musste eine sogenannte "fiktive" Gesamtstrafe für alle Taten bilden und kam dabei auf eine Dauer von sieben Jahren und zehn Monaten. Da er in Österreich zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, wurden diesen von der Strafe abgezogen. Eine Unterbringung wurde angeordnet. Der Mann befindet sich seit Mai 2018 ununterbrochen in Haft.