Das Schöffengericht am Landgericht Konstanz verurteilt den 34-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Foto: Thomas Sebold

Zwei Tankstellen-Einbrüche und eine Erpressung – deshalb stand ein 34-Jähriger vor dem Konstanzer Landgericht. Nicht alles war dem Kroaten nachzuweisen. Ins Gefängnis muss er trotzdem.

Weil er zwei Einbrüche in ein und dieselbe Tankstelle in Vöhrenbach verübt und er sich beim zweiten Einbruch dem Eigentümer der Tankstelle mit einem Hammer in der Hand entgegen gestellt hatte, um im Besitz seiner Beute zu bleiben, wurde ein 34-jähriger Kroate am Montagvormittag vom Schöffengericht am Landgericht Konstanz wegen dieser Einbruchsdiebstähle und eines daraus resultierenden, räuberischen Diebstahls in einem minderschweren Fall, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

 

Der Verurteilte hat bislang bereits annähernd zehn Jahre seines Lebens in Gefängniszellen verbracht.

Erpressung nicht eindeutig nachweisbar

Zu Beginn des zweiten Prozesstags stellte die Staatsanwaltschaft Konstanz den Antrag, dass der Prozess wegen einer Erpressung zum Nachteil einer 17-Jährigen Anfang November 2025, für die der angeklagte Kroate auch verantwortlich sein soll, eingestellt wird – obwohl einige Indizien vor dem Prozess auf den 34-Jährigen hindeuteten.

Denn der vermummte Täter hatte während der Tatausführung in serbokroatischer Sprache die junge Frau angesprochen und war – neben einer gewissen Ortskenntnis – wegen seines auffälligen Ganges aufgefallen. Allerdings waren während des ersten Prozesstags keine weiteren, objektiven Tatsachen dargelegt worden, die bewiesen hätten, dass sich der Angeklagte tatsächlich am betreffenden Tatort in St. Georgen aufgehalten hatte.

Die Anklagevertreterin fasste in ihrem Plädoyer die während des ersten Prozesstags festgestellten Fakten zusammen. Sie wies eingangs darauf hin, dass der 34-jährige Angeklagte bei seinen Einbrüchen auch gewerbsmäßig gehandelt hat. Denn die beim ersten Einbruch erbeuteten Zigaretten im Wert von mindestens 1000 Euro hatte der 34-Jährige anschließend gewinnbringend verkauft.

Kriminelle Biografie wie ein roter Faden

Nach Ansicht der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Konstanz waren nur wenige Kriterien zugunsten des Angeklagten zu bewerten – so sein Geständnis, beide Einbrüche begangen zu haben, seine schwierige Persönlichkeitsstruktur, sein kompliziertes Elternhaus und seine bisherigen, prekären Lebensverhältnisse. Nach Ansicht der Anklagevertreterin zieht sich seine kriminelle Biografie wie ein roter Faden durch sein Leben – und dies bereits seit seinem 14. Lebensjahr.

Hohe kriminelle Energie und keine Reue

Insbesondere der zweite Einbruch in die BFT-Tankstelle sei von einer hohen kriminellen Energie geprägt und zeige den unbedingten Willen, die Einbrüche zu verüben, um im Besitz der Beute zu bleiben. Der Versuch, einen mitgeführten Hammer als gefährliches Werkzeug gegen den ihn verfolgenden Tankstellen-Eigentümer mit einer Schlagbewegung einzusetzen, müsse deshalb in der Konsequenz als strafverschärfend bewertet werden.

Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre Haft

Da der Angeklagte weder Reue zeigte noch eine Entschuldigung äußerte, plädierte die Anklagevertreterin auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. „Sie hatten die Möglichkeit, sich beim Tankstellen-Eigentümer zu entschuldigen, als dieser hier seine Aussage machte, aber davon haben sie keinen Gebrauch gemacht“, sagte die Staatsanwältin an den Angeklagten gerichtet.

Der Verteidiger des 34-jährigen Kroaten plädierte auf einen minderschweren Fall. Sein Mandant leide unter einer Persönlichkeitsstörung und habe den mitgeführten Hammer nur als Drohmittel eingesetzt.

Gericht sieht hohe Rückfallgefahr

Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass das Schöffengericht aus den beiden Einbrüchen – aufgrund der engen zeitlichen Abfolge – eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren bilden konnte. Zudem muss der 34-Jährige einen Wertersatz von 1000 Euro leisten. „Verbrechen soll sich nicht lohnen“, meinte der Richter.

Für den zweiten Einbruch wurde durch das Schöffengericht ein minderschwerer Fall angenommen, da der Angeklagte nach Bewertung der Kammer den Hammer lediglich zur Drohung gebrauchte. In diesem Punkt folgte das Gericht demnach der Darstellung der Verteidigung.

Allerdings sah der Vorsitzende Richter beim 34-Jährigen eine hohe Rückfallgefahr. „Ich hoffe für Sie, dass das irgendwann mal aufhört“, lautete der abschließend an den Angeklagten gerichtete Appell des Richters.