Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde ein 38-Jähriger zur Verantwortung gezogen. Im Amtsgericht stellt sich heraus, dass sich der Angeklagte an die Tat gar nicht mehr erinnern kann, er im Grund aber ein gutes Herz hat.
Ein 38-Jähriger trank im Dezember des vergangenen Jahres so viel Alkohol, dass er im Krankenhaus landete. Zuvor habe er aber noch zwei Polizisten versucht anzugreifen und zu verletzen. Davon weiß der Angeklagte allerdings nichts mehr.
Genau diesen Fall verhandelte das Amtsgericht Rottenburg vor Kurzem. Ihm wurde folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Am 21. Dezember 2024 soll der Angeklagte reichlich Alkohol konsumiert haben. Gegen 19.45 Uhr fand die Polizei den Angeklagten bei einem Supermarkt stark alkoholisiert vor. Auf dem Weg zu seiner Wohnung habe der Angeklagte seine bei sich tragende Tasche auf die Beamten geschwungen und um sich geschlagen. Einer der Polizisten konnte die Attacke abwehren und ihn überwältigen. Mit Hilfe einer zweiten Streife konnten dem Mann schließlich Handschellen angelegt werden, so die Staatsanwaltschaft.
Seit zwei Jahren Problem
Vor Gericht berichtet der 38-Jährige, dass er seit zwei Jahren ein Problem mit Alkohol habe. Dieses Problem habe er erkannt und ist seit November 2023 aus eigenen Stücken in Therapie, seit einigen Wochen sogar stationär. „Das tut mir gut“, versichert er mehrfach. Auch die Klinik bestätigt, dass er motiviert an seinen Zielen arbeite und sich gut in die Gruppe integriert habe.
Seine Erinnerungen an den Tag waren allerdings lückenhaft. Er erinnere sich, eine Flasche Vodka getrunken zu habe – erst zu Hause, dann draußen. Das nächste, woran er sich erinnern konnte, war, dass er im Krankenhaus aufgewacht sei. Als ihm sein Sohn am nächsten Tag von dem Vorfall erzählte, sei er sofort zur Polizei gegangen, um sich zu entschuldigen.
Reisegruppe hat Angst, er könnte in den Neckar fallen
Auch bei der Befragung der Beamten im Gerichtssaal entschuldigte er sich persönlich für den Vorfall. Einer der Polizisten berichtete, dass der Angeklagte von einer Reisegruppe aufgefunden worden sei. Sie hätte die Polizei gerufen, weil sie befürchteten, dass er in den Neckar stürzen könnte. Den Rest des Geschehens bestätigte der Beamte, wie es in der Anklageschrift verlesen wurde. Eine Atemalkoholprobe sei nicht möglich gewesen.
Therapie muss fortgesetzt werden
Die Staatsanwaltschaft und die Richterin waren überzeugt, dass er durch die Therapie gute Chancen auf Besserung aufweise. Da er allerdings wegen eines ähnlichen Vorfalls am Anfang des Jahres auf Bewährung verurteilt wurde, belief sich die Gesamtstrafe auf sieben Monate und zwei Wochen auf Bewährung. Außerdem muss er die Therapie fortsetzen und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.