Zu gleich vier Tatvorwürfen muss sich ein in Loßburg lebender Mann vor dem Landgericht Rottweil verantworten. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Er belästigte am Bahnhof Loßburg eine Frau, wollte ihrem Sohn mit einem Stein die Nase brechen, sprach Passanten gegenüber Todesdrohungen aus und ging auf einem Mann mit einer zerbrochenen Flasche los – so lauten die Vorwürfe gegen einen in Alpirsbach wohnenden gambischen Staatsbürger, der sich vor dem Landgericht Rottweil verantworten muss.

Alpirsbach/Loßburg - Am Landgericht Rottweil geht es am Donnerstag, 29. Juli, um Vorwürfe von Fällen gefährlicher Körperverletzung, die sich an den Bahnhöfen Alpirsbach, Loßburg und Freudenstadt zugetragen haben sollen. Der Angeklagte wohnt in Loßburg. Die Verhandlung beginnt um 13.30 Uhr. Acht Zeugen werden angehört, außerdem wird ein Dolmetscher für den Angeklagten anwesend sein.

Mit zerbrochener Flasche auf Geschädigten losgegangen

Die Fälle sollen bereits im Dezember 2019 und Januar 2020 geschehen sein. Dem Angeklagten, einem im Jahr 1995 geborenen gambischen Staatsangehörigen, wird vorgeworfen, am 26. Dezember 2019 am Bahnhof Loßburg eine Passantin und deren Sohn, die auf einer Bank am Bahnsteig saßen, belästigt zu haben, indem er auf- und abging und diese anstarrte. Darauf angesprochen und aufgefordert, zu gehen, sei der Angeklagte ins Gleisbett gestiegen, habe einen Stein genommen und erklärt, er werde damit dem Sohn der Passantin die Nase brechen. Als der Zug sich genähert habe, sei der Angeklagte aus dem Gleisbett gestiegen und habe den Stein weggeworfen.

Beim Besteigen des Zuges habe er sich zu der Passantin umgedreht und diese mit dem Tod bedroht.

Dem Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, am 27. Dezember 2019 im Zug von Freudenstadt nach Alpirsbach einen Geschädigten provoziert zu haben, indem er sich diesem direkt gegenübergesetzt und unmittelbar gefragt habe, was er so schaue. Am Bahnhof in Alpirsbach angekommen sei der Angeklagte zu einem Mülleimer gegangen, habe einer dort liegenden Glasflasche den Boden abgeschlagen und sei damit auf den Geschädigten zu gerannt, wobei er letzteren mit dem Tode bedroht und versucht habe, diesen im Bauchbereich mit der abgebrochenen Glasflasche zu verletzen.

Sechs Monate Gesamtfreiheitsstrafe

Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 27. Januar 2020 am Bahnhof Freudenstadt in einem haltenden Zug mit einem Messer auf die Kopfstützen zweier Sitze eingestochen und diese damit beschädigt zu haben.

In erster Instanz wurde der Angeklagte durch Urteil des Amtsgerichts Freudenstadt vom 25. November 2020 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil hat er jedoch Berufung eingelegt.