Am Amtsgericht Nagold wurde ein 23-jähriger Haiterbacher verurteilt, nachdem er vier Menschen über das Internet betrogen hat.
Ein gewerbsmäßiger Betrug rund um eine Tabak-Stopfmaschine hat einem 23-Jährigen aus Haiterbach sechs Monate auf Bewährung eingebracht. Zusätzlich muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und das Verfahren am Nagolder Amtsgericht bezahlen.
Der junge Mann hatte viermal über Kleinanzeigen.de eine Tabakstopfmaschine angeboten. Mit vier Personen wurde er handelseinig – zweimal über 100 Euro, einmal 80, einmal 60 Euro. Die Ware lieferte er allerdings nie und brach den Kontakt zu den Käufern ab. „Er hat versucht, sich so eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen“, warf ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklage vor.
Käufer sollten Vorkasse leisten über Paypal friends
Von den Käufern verlangte er grundsätzlich Vorkasse: Entweder per Echtzeitüberweisung oder Paypal friends. Die Überweisung bei Paypal für Freunde und Familie hat allerdings zur Folge, dass das Geld nicht zurückgeholt werden kann, wenn die Ware nicht geliefert wird. Bei „für Waren und Dienstleistungen“ hingegen kann sich der Käufer an Paypal wenden und so eine Rückerstattung erreichen. Deshalb ist es ein gängiges Muster, dass Betrüger eine Überweisung über Paypal friends fordern.
„Solche Fälle verhandle ich alle zwei Wochen“, meinte Richter Link in der Verhandlung. In der Verhandlung versuchte er noch, dem Angeklagten entgegenzukommen. Er tue sich schwer, ihn wegen einer Summe von 340 Euro wegen gewerbsmäßigem Betrug zu verurteilen – die Mindeststrafe wären sechs Monate Freiheitsstrafe.
Link schlug deshalb vor, sich juristisch am Straftatbestand des gewerbsmäßigen Diebstahls zu bedienen – da sind es nur drei Monate Mindeststrafe. „Das wäre eine Brücke, die man Ihnen baut“ Aber dafür sollte der Angeklagte reinen Tisch machen und sagen, „was da eigentlich los war.“
Der Angeklagte wollte sich jedoch weiterhin nicht zu seinen Taten äußern. „Das müssen schlussendlich Sie entscheiden, aber das hilft keinem, wenn ich in Haft gehe. Ich habs danach nur noch schwerer“, sagte er.
Angeklagter hat den Überblick über seine Schulden verloren
Im Prozess wurde allerdings deutlich, dass er Schulden im niedrigen fünfstelligen Bereich hat. Den Überblick habe er verloren, erklärte er. In der Vergangenheit hatte ihm allerdings die Schuldnerberatung schon einmal sehr geholfen.
Der junge Mann war derweil schon mehrfach vor Gericht – unter anderem wegen Betrugs, Beleidigung, Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses. In seinem Plädoyer nannte der Staatsanwalt zur Überraschung des Richters noch drei Fälle von Diebstahl sowie eine Strafe wegen Bedrohung – der Auszug aus dem Strafregister war aktueller. Das Plädoyer wurde abgebrochen, die Beweisaufnahme kurz wieder eröffnet und die beiden weiteren Vorstrafen verlesen.
Auch im letzten Wort sagte der junge Mann nichts. „Darf ich Ihnen vielleicht etwas einflüstern? Wie wäre es mit ,Tut mir leid’?“, fragte der Richter. „Ich dachte, das sei selbstverständlich“, meinte der 23-Jährige daraufhin.
Die Bewährungszeit dauert zweieinhalb Jahre. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.