Landrat, Wirtschaftsministerin, 800 Freunde: Sie alle setzen sich dafür ein, dass der Hechinger Syrer bleiben darf. Doch der 26-Jährige bleibt von Abschiebung bedroht.
Vor gut sechs Wochen ging der Fall des 26-jährigen Syrers Hussain Salan durch die Öffentlichkeit. Dass dem sozial bestens integrierten jungen Geflüchteten die Fortführung seiner Ausbildung bei der barth-Logistikgruppe verweigert wird, erlangte auch überregional Aufmerksamkeit. Salan wurde zur Ausreise in ein anderes europäisches Land aufgefordert, das laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) für sein Asylverfahren zuständig sei.
Im Herbst 2025 begann Salan seine Ausbildung bei barth. Aufgrund von Änderungen im Aufenthaltsrecht durfte ihm die Ausländerbehörde Zollernalb aber nicht wie bisher üblich eine sogenannte Ausbildungsduldung ausstellen.
Stattdessen wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen. Landrat Günther-Martin Pauli setzte sich vehement für ihn ein, ebenso sein Ausbildungsbetrieb. Mehrere Hundert Unterschriften wurden gesammelt, Briefe an das Bamf und drei Ministerien geschrieben.
Es hat sich nichts getan
Was ist daraus geworden? Almut Petersen vom AK Asyl berichtete im „Refugio“ darüber. Die kurze Antwort: Im Grundsatz hat sich nichts bewegt. Für Hussain Salan bedeutet dies eine Hängepartie. Er darf seine Ausbildung so lange nicht fortsetzen, bis eine Lösung für seinen Aufenthaltsstatus gefunden ist.
Alle angeschriebenen offiziellen Stellen, so Petersen, haben geantwortet – freundlich im Ton, inhaltlich jedoch nicht weiterführend. Obwohl die Misere aufgrund gesetzlicher Änderungen entstanden ist, sehen sich die Ministerien als nicht zuständig an und verweisen auf das Bamf. Einige Passagen der Schreiben – so Almut Petersen – zeugten von einem grundlegenden Unverständnis in Bezug auf Lebensrealität und Lebensweg von Geflüchteten.
Heimat unter Todesangst verlassen
So werde wirklichkeitsfremd darauf hingewiesen, dass für eine Ausbildung in Deutschland der „reguläre“ Weg über die Beantragung eines Visums zu wählen sei. Nur so wäre ein sicherer Aufenthaltsstatus bei Ausbildungsbeginn gewährleistet. Dies gehe laut Petersen jedoch an der Lebensrealität von Geflüchteten vorbei, die ihre Heimat unter Todesangst verlassen mussten und sich später in ihrer neuen Heimat gezwungenermaßen ein neues Leben aufbauen.
Salan wäre es zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen, ein Ausbildungsvisum bei einer deutschen Botschaft zu beantragen, zumal er weder einen syrischen Pass hatte noch einen solchen in Syrien vom Assad-Regime hätte erhalten können. Aktuell ist er formal zur Ausreise in ein Nachbarland Deutschlands verpflichtet, das für ihn zuständig sei. Auf seiner Flucht verbrachte er dort eine Nacht und hinterließ seine Fingerabdrücke.
Situation ist komplex
Die rechtliche Situation ist komplex und die Entscheidung des Bundesamts auch für spezialisierte Rechtsanwälte nicht nachvollziehbar. Klagen sind anhängig, bislang jedoch nicht entschieden. Eine Entscheidung bezüglich der Aussetzung der Abschiebung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren wird in den nächsten Tagen erwartet. Doch selbst wenn erreicht werden könne, dass Salan zunächst in Deutschland bleiben darf, wäre damit noch keine Arbeitserlaubnis und folglich auch keine Wiederaufnahme der Ausbildung verbunden.
Eine monatelange Hängepartie wäre unvermeidlich. Gemeinsam mit der Ausländerbehörde werde deswegen ein alternativer Weg gesucht. So besteht eine gewisse Hoffnung, ein Ausbildungsvisum in einer deutschen Botschaft im Nachbarland beantragen zu können.
Freundlich und zugewandt
Was dies alles für Hussain Salan bedeutet, lässt sich nur erahnen. Im persönlichen Gespräch ist er so, wie man ihn kennt: freundlich und zugewandt. An seiner früheren Arbeitsstelle, dem „Refugio“, hilft er ehrenamtlich aus.