Auch zwei Wochen nach dem Spielabbruch in Seedorf ist noch nicht offiziell klar, wie es weitergeht. Wir haben beim Verband nachgefragt.
Vor mittlerweile mehr als zwei Wochen, am 9. November, wurde das Landesliga-Spiel des SV Seedorf und dem SSC Tübingen aufgrund der Verletzung des Schiedsrichters nach gut einer Stunde abgebrochen.
Da sich kein neutraler Schiedsrichter auf dem Sportgelände fand, der als Linienrichter hätte einspringen können, wurde die Partie beim Stand von 3:1 für die Tübinger abgebrochen. Seitdem steht das Spiel ohne Wertung in fussball.de – warum genau, ist unklar.
„Zuständig ist das Sportgericht der Verbands- und Landesligen. Es liegt noch kein Urteil vor, aber wir rechnen in den kommenden Tagen mit einer Entscheidung“, teilte WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister auf Nachfrage unserer Redaktion mit.
Neuansetzung gilt als wahrscheinlich
Wie es weitergeht, ist offiziell noch nicht bekannt. Allerdings: Alles andere als eine Neuansetzung des Spiels wäre eine große Überraschung. Erst in der vergangenen Woche hatte das Verbandsgericht eine Neuansetzung der Bezirksligapartie zwischen Gruol/Erlaheim und dem SV Bubsheim angeordnet.
In zweiter Instanz wird das Urteil abgehoben
Zuvor hatte das Bezirksgericht der SGM Gruol/Erlaheim den Sieg zugesprochen. Denn anders als in Seedorf war beim Bezirksligaspiel ein neutraler und geeigneter Schiedsrichter vor Ort und hätte die Partie beim Stand von 1:0 für die SGM weiterpfeifen können. Bubsheim wollte das jedoch nicht, so dass die Begegnung abgebrochen wurde.
Der SVB hatte nach dem ersten Urteil Einspruch eingelegt und bekam in zweiter Instanz Recht. Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, wird das Spiel bereits am Donnerstag, 27. November, um 19.30 Uhr wiederholt.