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Das Innenministerium des Landes sieht keine Handhabe, um Personalentscheidungen an denen der mittlerweile suspendierte Inspekteur der Polizei mitgewirkt hat, zu überprüfen. Die SPD kritisiert das in deutlichen Worten.

Stuttgart - Das Innenministerium sieht keine rechtliche Basis, Personalentscheidungen auszusetzen, an denen der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, beteiligt war. Auf eine Anfrage der SPD im Landtag schreibt das Ressort, Personalentscheidungen erfolgten zwar auf Basis von Beurteilungen. Diese stellten aber „keine Alleinentscheidung des Inspekteurs als Leiter der Beurteilungskonferenz dar“. Dieser leite diese nur und gewährleiste deren einheitliches Vorgehen. Nur im Einzelfall lege er die endgültige Beurteilung fest. Im Widerspruch dazu steht, dass Renner 2021 eine Liste vorlegte, die die Besetzung von Stellen hochrangiger Polizeiführer wie Polizei- und Polizeivizepräsidenten in den kommenden beiden Jahren nach seinen Vorstellungen spiegelte. Die bislang erfolgten Besetzungen dieser Dienstposten entsprechen der damals von unserer Zeitung veröffentlichten Liste. Gegen Renner wird seit November ermittelt, weil er einer Beamtin Laufbahnvorteile im Gegenzug für Sex angeboten haben soll.