Auf Facebook warnen Nutzer vor zwei Männern, die in den vergangenen Tagen und Wochen in Supermärkten in Aichhalden und Umgebung Menschen um Geld gebeten haben sollen. Was sagt die Polizei dazu?
Eine Frau warnt in einer lokalen Facebook-Gruppe: „Im Netto Aichhalden waren vorhin zwei Männer, die vor und sogar im Laden Menschen angesprochen haben.“ Sie hätten nur gebrochen Deutsch gesprochen und eine Unterschrift auf einem Tablet sowie Bargeld wollen. „Als eine Frau draußen sagte, sie möchte eine Kontonummer zum Überweisen, sind sie in einem schwarzen Auto schnell davon Richtung Dorf gefahren. Der eine hat ganz vorne am Parkplatz schon im Auto gewartet“, heißt es in dem Beitrag weiter. Die Frau habe die Polizei gerufen.
Wie das Polizeipräsidium Konstanz auf Anfrage mitteilt, habe sich der Vorfall am Montag um 11.25 Uhr ereignet. „Eine Anruferin meldete sich telefonisch beim Polizeirevier Schramberg und teilte Bettler beim Netto in Aichhalden mit, welche mit einem grauen BMW vor Ort waren.“ Daraufhin sei eine Streife zur Überprüfung nach Aichhalden gefahren. Vor Ort und auch im Umkreis hätten die Beamten allerdings weder Bettler noch das beschriebene Auto feststellen können, so die Polizei.
In den Kommentaren zu dem Facebook-Beitrag wird aber auch von ähnlichen Fällen in anderen Orten berichtet: „Die waren auch mit Zettel und Stift vor ein paar Wochen in Alpirsbach beim Lidl und Edeka“, schreibt eine Frau. „Auf dem Zettel stand irgendwas mit taubstumm. Dafür würden sie sammeln. Nachdem er mein Geld hatte, konnte er auf einmal reden.“ Ein Mann ergänzt:„Die waren auch vor drei Wochen in Schiltach im und vor dem Norma und haben Kunden angesprochen.“ Die Polizei versichert jedoch, dass es im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz derzeit keine besonderen Probleme mit dieser Betrugsmasche gebe.
Wann Betteln zur Straftat wird
In welchen Fällen ist Betteln überhaupt verboten? „Betteln ist grundsätzlich nicht verboten, solange es friedlich und nicht aufdringlich geschieht. Wenn das Betteln jedoch mit Täuschung verbunden ist, wie beispielsweise durch Vortäuschen einer gefälschten Spendenliste oder Ähnlichem, handelt es sich um ein Betrugsdelikt“, erklärt der Polizeisprecher.
Supermärkte und andere private Grundstückbesitzer hätten das Hausrecht und könnten daher selbst festlegen, wer sich auf dem Gelände aufhalten dürfe. „Entfernt sich die Person trotz Aufforderung nicht, stellt dies einen Hausfriedensbruch und somit eine Straftat dar.“
Tipps für den Schutz vor Betrügern
Diese Tipps gibt die Polizei für den Schutz vor derartigen Betrugsdelikten: „Gesundes Misstrauen bewahren: Besonders bei Bettelbriefen, Sammlungen für vermeintliche Organisationen oder akuten Hilferufen mit dramatischen Geschichten sollte man skeptisch sein.“ Zweitens: „Keine persönliche Daten preisgeben: Täter nutzen manchmal das Gespräch, um Informationen über die potentiellen Opfer zu sammeln.“ Und drittens: „Im Zweifel die Polizei informieren: Falls das Bettlern aggressiv oder betrügerisch erscheint, kann dies bei der Polizei oder dem örtlichen Ordnungsamt gemeldet werden.“