In der Innenstadt dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Darauf weisen (von links) Matthias Lehmann, stellvertretender Leiter des Polizeireviers Oberndorf, Bürgermeister Gerd Hieber, Ordnungsamtsleiterin Sabrina Glöckler, und Stadtbrandmeister Eugen Heizmann mit den Plakaten hin. Foto: Stadt

Verbotszonen eingerichtet. Bei Verstößen droht Ordnungsgeld. Auch Glatter Ortskern betroffen.

Sulz - In Städten wie Rottweil, Tübingen, Rottenburg oder Villingen-Schwenningen darf an Silvester nicht geknallt werden. Die Stadt Sulz zieht nach und hat jetzt erstmals für einen Teil der Kernstadt und den historischen Ortskern von Glatt ein Feuerwerksverbot erlassen.

Anstoß dafür waren Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht (wir berichteten). Zusammen mit Stadtbrandmeister Eugen Heizmann hat der Gemeinderat den Geltungsbereich der Verfügung festgelegt.

Vor allem bei Raketen besteht die Gefahr, dass sie Brände in trockenem Gebälk verursachen. Da die meisten Häuser in der Kernstadt ohne Brandwände aneinandergebaut seien, könnte sich das Feuer schnell auf andere Gebäude ausweite, erklärt Sabrina Glöckler.

Eine hohe Brandgefahr sieht sie auch rund um das Kultur- und Museumszentrum in Glatt. Sollte es zu Bränden kommen, wäre mit einem hohen Schadensmaß zu rechnen.

Nach intensiver Diskussion hat der Gemeinderat der Stadt Sulz auf Anregung des Kernstadtbeirats am 3. November beschlossen, eine Abbrennverfügung für Feuerwerkskörper der Klasse II (Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien) zu erlassen. Am 1. Dezember wurde auf Anregung des Ortschaftsrats entschieden, in Glatt ebenfalls ein Verbot zu verfügen.

Von dem Verbot betroffen sind jeweils die Gebiete des historischen Stadt- beziehungsweise Ortskerns. Die Verbotszonen sind ausgeschildert. Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden nach Auskunft der Stadtverwaltung die Gebiete gemeinsam kontrollieren und auf die neue Regelung hinweisen. Bei Verstößen drohe den "Zündlern" ein Ordnungsgeld. Auch außerhalb des Abbrennverbots wird um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten. Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Knallerei in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Tipps- und Informationen finden sich auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg unter dem Stichwort "Silvester-Feuerwerk".