Weil Motorsägen-Geräusche den Schlaf des Nachbarn stören, kommt es zum Streit. (Symbolfoto) Foto: pixabay

Anklage wegen Körperverletzung. Mann muss 500 Euro an gemeinnützige Organisation zahlen.

Sulz/Oberndorf - Weil der Nachbar seinen Holzstapel umwarf, ging ein 67-Jähriger mit einem Stück Holz auf ihn los – das Oberndorfer Amtsgericht musste sich kürzlich mit einer Nachbarschaftsstreitigkeit befassen.

Der Rentner aus dem Raum Sulz musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Am Tattag im April, einem Mittwoch, soll er seinen Nachbarn mit einem Holzstück an Armen und Genick verletzt haben. "Ich habe nichts gemacht", beteuerte er vor Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer. An diesem Nachmittag im April habe er mit der Motorsäge im eigenen Garten Holz gemacht, als sein Nachbar ein paar Häuser weiter vom Balkon hinuntergeschrien habe: "Sofort aufhören, ich kann nicht schlafen".

Wenig später sei er voller Wut zu ihm aufs Grundstück gekommen, um ihn mehrmals zu Boden zu stoßen, ihm die Motorsäge zu entreißen und einen Teil des Holzstapels umzustoßen. Gemacht habe er daraufhin aber nichts, versicherte der Angeklagte.

Heuer hielt ihm daraufhin seine Aussage bei der Vernehmung durch die Polizei vor. Dort habe er zugegeben, ein Stück Holz genommen zu haben und auf den Geschädigten losgegangen zu sein. "Ich habe ihm nur damit gedroht", meinte der Rentner, wenn auch ein wenig verunsichert.

Geschädigter gibt den Anstoß zum Konflikt

Sein Verteidiger Lars Willems eilte ihm zu Hilfe. "Losgegangen" könne ja verschiedenes bedeuten, warf er die Frage der Deutungshoheit in den Raum. Auch nahm er seinen Mandanten in Schutz, als Heuer dessen Alkoholisierung bei der Handhabung der Motorsäge erwähnte. So muss der Angeklagte zur Tatzeit einen Alkoholwert von rund einem Promille gehabt haben, rechnete Heuer zurück. Ob es da – mit einem Wert, mit dem er nicht mehr hätte Auto fahren dürfen – ratsam sei, eine Motorsäge zu bedienen, sei fraglich. Willems erwiderte, sein Mandant sei mit der Motorsäge vertraut und mehrere Jahrzehnte mit Forstarbeit befasst gewesen. "Jemand, der seit Jahren Auto fährt, darf dennoch nicht betrunken fahren, auch wenn er vielleicht noch dazu fähig wäre", meinte Heuer. Da sei man eben in einer "euphorischen Phase" und "enthemmt".

Nachdem eine Zeugin von der Polizei gehört worden war, die das Teilgeständnis des Angeklagten in der Vernehmung bestätigte, schlug der Verteidiger vor, das Verfahren unter einer Geldauflage einzustellen. Es handle sich ganz offensichtlich um einen Nachbarschaftsstreit, den der Geschädigte, der ja auch das Grundstück des Angeklagten betrat, begonnen habe. Richter Heuer erklärte sich dazu bereit, sofern der Angeklagte zugeben würde, den Nachbarn mit dem Holzstück angegriffen zu haben. Andernfalls werde es Freispruch oder Urteil geben. Bei Letzterem könne dann auch eine Freiheitsstrafe drohen. Nach kurzer Rücksprache mit dem Angeklagten meinte Willems dann, der 67-Jährige gebe den Angriff zu. Er habe sich ja wehren müssen, und die Schläge seien nicht allzu heftig gewesen.

Das Verfahren wurde eingestellt. Der Angeklagte muss 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.