Der Streit entbrannte wegen eines Parkplatzes. (Symbolfoto) Foto: GLady / pixabay

Auseinandersetzung vor Mehrfamilienhaus. Notwehr oder Körperverletzung?

Sulz/Oberndorf - Der wegen Körperverletzung Angeklagte sagte, er habe nur gestoßen. Der andere, ein 19-Jähriger, behauptete, er habe zwei Faustschläge auf die Brust abbekommen und sei als "Scheißflüchtling" und "Terrorist" bezeichnet worden. Richter Wolfgang Heuer konnte bei der ersten Verhandlung im Oberndorfer Amtsgericht ohne Gerichtsmediziner noch keine Entscheidung fällen.

Jedenfalls ist der Streit wegen einer Lappalie vor einem Mehrfamilienhaus in einem Sulzer Stadtteil ausgebrochen. Der 49-jährige arbeitslose Angeklagte wollte sein Auto auf dem gewohnten Parkplatz abstellen, fand aber ein anderes vor und hupte. Nötig gewesen wäre es eigentlich nicht, andre Parkplätze waren nämlich frei. Der 19-jährige kam nach dem Hupkonzert zusammen mit einem Freund, dem das Auto gehörte, auf den Parkplatz, auf dem es dann zu der Auseinandersetzung kam. Der Angeklagte sprach von Notwehr, weil ihn der andere angegangen sei und ihn im Genitalbereich berührt habe. Zudem sei er mit dem Stinkefinger beleidigt worden. Der 19-Jährige bestritt dies. Nach den Schlägen sei er von seinem Freund nach Oberndorf ins Krankenhaus gefahren und dort ohnmächtig geworden. Er wurde ins Krankenhaus nach Villingen-Schwenningen verlegt und war eine Woche krank geschrieben. Der Richter hatte sich ein Foto von der Verletzung angeschaut. Er sah eine Rötung, die aber, wie ihm schien, eher von einer flachen Hand als von einer Faust verursacht wurde.

Immer wieder Streit in dem Haus

Zu dem abendlichen Vorfall vor dem Mehrfamilienhaus sind Polizisten des Reviers Oberndorf gerufen worden. Weil sie vorher noch wegen einer Fahrerflucht in Bettenhausen ermittelten, kamen sie erst etwa eine Stunde später an. Die als Zeugin geladene Beamtin sprach von einem "wilden Durcheinander" und einer aufgeheizten Situation. Vernommen wurde der Angeklagte später von einem Beamten des Sulzer Polizeipostens. Von vorherigen Einsätzen habe er gewusst, dass es in dem Haus immer wieder Streit gebe. Er bekam vom Richter den Auftrag, weitere Zeugen zu ermitteln.

Zudem hat Heuer einen zweiten Verhandlungstag im Amtsgericht Oberndorf angesetzt, zu dem ein Gerichtsmediziner und ein Dolmetscher geladen wird.

Dem Angeklagten hatte er zuvor angeboten, es bei einer Geldstrafe von 500 Euro bewenden zu lassen. Dieser bestand jedoch darauf, in Notwehr gehandelt zu haben. Falls der Richter zu einem anderen Urteil kommt, muss der Arbeitslose mit einer höheren Strafe und der Übernahme der dann deutlich höheren Gerichtskosten rechnen.