Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung am Fasnetssonntag 2012 wird eingestellt.
Sulz - Ein wenig wie das Hornberger Schießen ging gestern eine Verhandlung vorm Oberndorfer Amtsgericht zu Ende. Das Verfahren gegen drei Angeklagte, die am Fasnetssonntag 2012 in Sulz einen Mann brutal zusammengeschlagen haben sollen, wurde eingestellt.
Vor gut zwei Wochen fand bereits ein erster Termin mit einigen Zeugen statt (wir berichteten). Damals fehlte allerdings der Hauptzeuge, auf dessen Angaben hin die drei jungen Männer verhaftet und angeklagt worden waren. Er hatte sich krank gemeldet. Gestern nun war er vor Gericht erschienen.
Eigentlich sollte der 22-Jährige als Held aus dieser Geschichte hervorgehen. Denn er hatte den heutigen Nebenkläger im vergangenen Jahr gerettet. Nachdem dieser schon regungslos am Boden gelegen sei, habe er eingegriffen, die Schläger von ihm weggeschubst und sich um ihn gekümmert. Eine Woche später hatte er beim Sulzer Polizeiposten auch alle Namen der nun Angeklagten zu Protokoll gegeben. Der seinerzeit schwer Verletzte bedankte sich noch einmal ausdrücklich bei seinem Retter.
Nun saß aber gestern ein Zeuge vor Amtsgerichts-Direktor Werner Grohlig, der sich momentan in psychiatrischer Behandlung befindet. Er leide an Panikattacken und Depressionen und könne sich daher kaum noch an die Ereignisse der Nacht und erst recht nicht an die beteiligten Personen erinnern. Offenbar, so habe ihm sein Arzt erklärt, habe er diese und andere Dinge, die ihm in jüngster Zeit passiert seien, aus seinem Gedächtnis verdrängt.
"Im Zweifel für den Angeklagten"
Auch nachdem Richter Grohlig und der seinerzeit vernehmende Polizeibeamte ihm seine Aussage vom vergangenen Jahr nochmals vorgehalten hatten, kehrte die Erinnerung nicht zurück. "Sind sie unter Druck gesetzt worden"?, wollte der Richter wissen und erinnerte den Zeugen daran, dass er der Wahrheitspflicht unterliege. Doch der junge Mann wies dies weit von sich. "Wenn ich könnte, würde ich gerne helfen."
Selbst die feinfühligen Versuche vom Anwalt des Nebenklägers, Licht ins Dunkel zu bringen, fruchteten nicht. Ja, an das Geschrei und an eine allgemeine Schlägerei könne er sich noch erinnern. Auch dass viel Alkohol im Spiel gewesen sei und er schließlich einem Verletzten geholfen habe. Aber gestern erkannte er nicht einmal das Opfer.
Obwohl der erneut aus Sulz extra herbeigerufene Polizist den Zeugen noch in bester Erinnerung hatte – "Ich hatte den Eindruck, da sagt einer was aus, was er wirklich gesehen hat und scheut sich auch nicht, Bekannte zu belasten" – kam die Erinnerung nicht zurück. Der 22-Jährige betonte nochmals, dass er vor niemandem Angst habe und mit den Angeklagten weder befreundet noch verfeindet sei.
Da in Deutschland "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die drei Männer eingestellt. Einer der drei, der zusätzlich noch wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht stand, weil er am selben Abend einem weiteren Beteiligten eine Jochbeinprellung beigebracht und dies auch zugegeben hatte, muss 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Gegen diese Geldauflage wurde das Verfahren gegen ihn ebenfalls eingestellt.