Drei Windkraftanlagen will die EnBW in Dornhan auf dem Kalten Feld und im Bereich Brachfeld errichten. (Symbolfoto) Foto: dpa

EnBW will an ihren drei Projekten in Dornhan und Sulz festhalten. Notfalls Gerichtsentscheidung.

Sulz/Dornhan/Oberndorf - Drei Windkraftanlagen will die EnBW in Dornhan auf dem Kalten Feld und im Bereich Brachfeld errichten. Der Standort auf Dornhaner Gemeindegebiet ist genehmigt. Die EnBW will hier ihr Projekt denn auch realisieren.

Obwohl von der Windhöffigkeit her das kein Premiumstandort ist: Projekte würden dann umgesetzt, wenn »wir Wirtschaftlichkeit sehen«, sagt Michael Soukup, Teamleiter für Projektentwicklung Windenergie der EnBW, bei einem Pressegespräch mit dem Schwarzwälder Boten in Oberndorf. Eine solche Prüfung werde laufend durchgeführt. Soukup räumt ein, dass es zunehmend kritischer werde, Standorte wie Dornhan zu betreiben. Der wirtschaftliche Druck steige, und der sorgt auch dafür, dass die Windkraftanlagen immer höher und leistungsfähiger werden. Heute würden bereits Windräder mit einer Nabenhöhe von 170 bis 180 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern geplant.

Die Vorhaben in Sulz und Dornhan gehören zu den umstrittensten Projekten der EnBW. »Wir wissen um den Konflikt mit der Bürgerinitiative«, erklärt Soukup.

Die Windkraftgegner wollten verhindern, dass die EnBW nach der Genehmigung der Winkraftanlage eins gleich loslegen konnte und gingen deshalb gerichtlich dagegen vor. Soukup lässt offen, wann der Baubeginn sein könnte. In Dornhan handelt es sich um einen Waldstandort: Das heißt, es müsste zuerst gerodet werden. Das sei nur zwischen Oktober und Februar möglich. Sollten im Herbst die Bäume fallen, sei das, so Soukup, ein Signal, dass das Bauvorhaben umgesetzt werde.

Für die zwei weiteren Anlagen steht die Genehmigung noch aus. Die Stadt Sulz hat bislang dafür ihr Einvernehmen versagt. Nur eine Windenergieanlage zu bauen, sei wirtschaftlich weniger attraktiv als zwei oder drei, gibt Soukup zu. Für den EnBW-Standort drei nahe Brachfeld befürchtet das Bundesamt für Flugsicherung eine Störung des Drehfunkfeuers Sulz (wir berichteten). Für Soukup ist das allerdings kein ausreichendes Verhinderungsargument. Die Technik zur Flugsicherung habe sich weiter entwickelt. Die »starre Haltung« der zuständigen Behörde beruhe auf alten Erkenntnissen. Die Problematik sollte lösungsorientiert angegangen werden.

Weil die Gutachten der EnBW und der Stadt Sulz zu den Windkraftstandorten zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen gekommen waren, hat das Landratsamt von sich aus ein drittes in Auftrag gegeben. Die Kosten dafür übernahm die EnBW. Geklärt werden sollte, ob für die Häuser in Reinau eine optisch bedrängende Wirkung durch die Windenergieanlage zwei entstehe. Laut Gutachten des Landratsamts ist das nicht der Fall. Die Stadt Sulz ist vor der den Sommerferien zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Der EnBW liege das Gutachten noch nicht schriftlich vor, teilt Pressesprecherin Dagmar Jordan mit.

Wenn die bedrängende Wirkung der einzige Punkt sei, spräche nichts mehr dagegen, die Genehmigung zu erteilen, meint Soukup. Er fordert daher eine entsprechende Entscheidung des Landratsamts: »Sonst sehen wir rechtliche Probleme. Dann muss es richterlich geklärt werden.« Die noch ausstehende Stellungnahme der Stadt Sulz dürfte für die Genehmigung keine so große Rolle mehr spielen, glaubt er.