Die Verwendung des Wappens ist der Stadt vorbehalten. Foto: Stöhr Foto: Schwarzwälder Bote

Ausschuss: Rechte liegen bei Gemeinde

Dornhan (js). Der Verwaltungsausschuss debattierte in seiner jüngsten Sitzung unter anderem über die Benutzung des städtischen Wappens. Zu Beginn standen die Vorberatungen zu der Neufassung der Friedhofssatzung und der Grundsteuererhöhung auf der Tagesordnung.

Bereits in der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde über die Erhöhung der Friedhofsgebühren beraten. Allerdings ging die Erhöhung manchen Ratsmitgliedern deutlich zu weit und wurde daher vertagt (wir berichteten). Die Verwaltung hatte ein neues Konzept mit weniger drastischen Erhöhungen erarbeitet, welches dem Verwaltungsausschuss vorgestellt wurde. Den neuen Kalkulationen wurde bis auf kleinere Anpassungen zugestimmt, sodass daraus nun eine Empfehlung für den Gemeinderat vorbereitet werden kann. Ebenso stimmten die Ausschussmitglieder über die Grundsteuererhöhung (A und B) ab.

Auch über die Verwendung des städtischen Wappens wurde diskutiert. In der Vergangenheit sei es schon öfters vorgekommen, dass das städtische Wappen – roter Hahn auf einem schwarzen Dornenzweig mit gelbem Hintergrund – beliebig verwendet worden sei, meistens ungefragt, sagte Bürgermeister Markus Huber. Die Verwendung sei aber der Stadt vorbehalten. Deswegen solle dafür ein Rahmen geschaffen werden, führte er weiter aus.

Wappen seien Wahrzeichen, die die Verbundenheit der Stadt mit ihrer geschichtlichen Vergangenheit zum Ausdruck bringen. Laut Gemeindeordnung liegen die Rechte allein bei den Gemeinden. Dritte hätten die Möglichkeit, auf Antrag das Recht zur Verwendung des Wappens zu bekommen.

"Gefragt geht viel, ungefragt aber nicht", stellte der Bürgermeister klar. Die Versammlung stimmte den Richtlinien zum Umgang mit städtischen Wappen der Stadt Dornhan zu.