Bisher landwirtschaftlich genutzt, liegt das zukünfige Baugebiet "Breite III" entlang des Rittwegs in idyllischer Lage am Ortsrand, hier mit Blick Richtung "Breite II". Foto: Fahrland Foto: Schwarzwälder Bote

Sitzung: Bauherr will keine Zeit zu verlieren / 18 neue Bauplätze in der "Breite III"

Die Erschließungsarbeiten für die "Breite III" hat der Gemeinderat am Montag vergeben. Bei der Ortschaftsratssitzung informierte Ortsvorsteherin Sabine Breil über die weitere Vorgehensweise.

Sulz-Sigmarswangen. Die erneute Auslegungsfrist habe von privater Seite keine Einwände mehr ergeben, teilte die Ortsvorsteherin mit. Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange würden derzeit vom zuständigen Planungsbüro zusammengefasst. Diese seien, wie der Satzungsbeschluss, Thema in den Juli-Sitzungen des Ortschafts- und Gemeinderats. Dann werde auch die endgültige Größe der 18 Bauplätze feststehen. Der Quadratmeterpreis könne hingegen erst nach Eingang der Abrechnungen festgesetzt werden. Je nach Witterung in den Wintermonaten soll die Erschließung im April oder Mai nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Wesentlich mehr als für die Grundstückspreise interessierte sich ein Besucher der Sitzung für den Zeitpunkt der Bauplatzvergabe. "Wo kann ich bauen?" und "sagt mir der verfügbare Platz zu?" seien wichtige Fragen. Der Grundstückskäufer benötige Planungssicherheit, um in die Details wie Gebäudegröße und Ausrichtung einzusteigen.

Für den Abschluss eines notariellen Vertrags sei der Kaufpreis unerlässlich. Trotzdem könnte man theoretisch, vorbehaltlich des Bauplatzpreises, in die Bauplatzvergabe einsteigen, sobald der rechtskräftige Bebauungsplan vorliege, überlegte Sabine Breil und wollte den richtigen Zeitpunkt noch intern mit dem Gremium abstimmen. Jürgen Herbst sprach sich für die Möglichkeit einer Bauplatzreservierung bis zur endgültigen Vergabe aus. Bei mehreren Interessenten pro Platz entscheidet der Ortschaftsrat auf Basis der gültigen Bauplatzvergaberichtlinien. Darin ist unter anderem geregelt, dass der Ortschaftsrat die Vergabe an Auswärtige zugunsten einheimischer Käufer stoppen kann, wenn nur noch fünf Prozent der ursprünglichen Bauplätze verfügbar sind. Rein rechnerisch wäre dies allerdings erst beim letzten der 18 Bauplätze der Fall.