Windkraftanlage: Klare Mehrheit im Rat für Vorschlag der Verwaltung

Sulz. Der Sulzer Gemeinderat blieb am Montagabend mit großer Mehrheit bei seinem Beschluss vom 27. November 2017, gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windenergieanlage 2 auf dem Brachfeld keine Rechtsmittel einzulegen – zur Enttäuschung von Reinauer Bürgern. Martin Lindmayer von der "Interessengemeinschaft gegen den Windpark Sulz-Dornhan" hatte bei der Bürgerfragestunde um Unterstützung der Stadt gebeten.

Michael Gunesch vom Stadtbauamt zeigte auf, dass sich der Gemeinderat sehr klar mit der wiederholten Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens positioniert habe. Die Anwaltskanzlei der Stadt schätze die Erfolgsaussichten bei einem Klageweg "im günstigsten Fall als offen" ein.

Mittlerweile hat die EnBW ihren Antrag für die Windenergieanlage 3 zurückgezogen (wir berichteten). Mit ein Grund sei dafür, so Gunesch, dass die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt einer Befreiung im Landschaftsschutzgebiet nicht zustimme – im Gegensatz zur Anlage 2. Auch die Luftfahrtbehörde hat Bedenken wegen einer möglichen Störung des Drehfunkfeuers.

Für die genehmigte Windkraftanlage würden Ausgleichsabgaben gefordert, die, so die Forderung der Stadt, in Sulz dann auch verwendet werden müssten. Zudem sei die Bürgschaft für einen möglichen Rückbau des Windrads von 120  000 auf 227 000 Euro erhöht worden. Ein guter Teil der Brisanz sei entzogen worden, fand Gunesch im Hinblick auf den Bauverzicht für eine der Windkraftanlagen.

"Wir können dem Gemeinderat guten Gewissens keine weitere rechtliche Auseinandersetzung vorschlagen", unterstrich Bürgermeister Gerd Hieber. Bisher habe die Stadt schon einen fünfstelligen Betrag – Robert Trautwein (CDU) konkretisierte die Zahl auf 22 000 Euro – ausgegeben. Auch wenn die Anlage 2 nun genehmigt sei, heiße das nicht, dass gleich gebaut werde. Die EnBW müsse sich vorher noch an einem Ausschreibungsverfahren des Bundes beteiligen und darauf hoffen, den Zuschlag für den Bau zu bekommen, so Hieber. Im vergangenen Jahr seien dabei in Baden-Württemberg lediglich drei Projekte zum Zug gekommen. EnBW-Projektleiter Michael Volz schätze die Erfolgschancen mit 50:50 ein. Bei einem positiven Bescheid würde die EnBW im Spätherbst 2018 mit der Rodung beginnen, 2019 bauen und Ende 2019 das Windrad in Betrieb nehmen. In dem Fall würde aber noch die Flurbereinigung auf dem Brachfeld mit ins Spiel kommen, führte Hieber einen weiteren Aspekt an. Für Zufahrt und Wartung bräuchte man größere Wege. Es käme diesbezüglich zu weiteren Gesprächen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde mit der EnBW, die in der Pflicht stünde, den Mehraufwand zu tragen.

Rolf Springmann (FWV) kann nicht verstehen, dass die Stadt den Klageweg auf die Privatleute in Reinau abschiebe – eine Formulierung, die Hieber so nicht stehen lassen wollte. Eberhard Stiehle (FWV) sagte: "Ich verhalte mich wie ein Bürger, der betroffen ist." Er stimmte gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung, zusammen mit Springmann und Dominique Steng (FWV). Klaus Schätzle (SPD) sah keine andere Alternative, als dem Beschluss der Verwaltung zu folgen. Robert Trautwein hätte gern noch gewusst, welche Kosten auf die Stadt bei einer Klage zukämen. Gunesch hat das auch den Rechtsanwalt der Stadt gefragt. Dieser habe aber keinen Betrag nennen können.