Dürrenmettstetten ist im Regionalplan ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Foto: Steinmetz

Verwaltungsgemeinschaft verzichtet darauf, im Flächennutzungsplan Zonen für Windkraftanlagen auszuweisen.

Sulz - Der Regionalplan sieht in Dürrenmettstetten und Wittershausen mögliche Standorte für Windkraft vor. Im Gegensatz zur Stadt Dornhan verzichtet die Verwaltungsgemeinschaft Sulz/Vöhringen darauf, solche Gebiete auch im Flächennutzungsplan auszuweisen.

Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument dafür, Windkraft-Zonen festzulegen und damit zu verhindern, dass in der Landschaft verstreut Windkraftanlagen entstehen. Dass diese Gefahr in Sulz und Vöhringen groß ist, glaubt Bürgermeister Gerd Hieber indes nicht. "Wir sind kein Raum mit flächendeckend hoher Windhöffigkeit", erklärt er. Es kämen allenfalls zwei bis drei Orte dafür in Frage.

Aber das heißt dann noch lange nicht, dass dort eine Windkraftanlage gebaut werden könnte. Trotz Privilegierung sind Vorgaben zu beachten, beispielsweise zu Siedlungsabständen und zum Artenschutz, dem, wie die jüngsten Entwicklungen in Horb zeigen, großer Stellenwert zugemessen wird. Für den Bau von Windkraftanlagen gebe es, so Hieber, kaum andere Möglichkeiten, als die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete. Wobei Hieber, was den Hader Berg in Wittershausen angeht, durchaus Zweifel hat, ob dieser sich tatsächlich eignet. In Dürrenmettstetten stünden bereits Windräder auf privaten Flächen und seien dort auch akzeptiert. Abstandsvorschriften und technische Anforderungen begrenzten die Zahl der Anlagen, glaubt Hieber.

Mit der Ausweisung einer Windkraftzone in einem Flächennutzungsplan müsste die Verwaltungsgemeinschaft Rechtssicherheit und damit Verlässlichkeit für Investoren herstellen. Das setzt allerdings intensive Untersuchungen voraus. Da geht es nicht nur um Siedlungsabstände und mögliche Beeinträchtigungen etwa durch Schatten- und Eiswurf einer Anlage, sondern auch darum, ob naturschutzrechtliche Vorschriften erfüllt werden. Das Vorkommen von Greifvögeln wie dem Roten Milan kann bereits ein Ausschlusskriterium sein. Die Kosten für einen solchen Teilflächennutzungsplan mit umfassenden Erhebungen, etwa zum Bestand von Greifvögeln und deren Nistplätze, würde eine sechsstellige Summe kosten, schätzt Hieber. Sollte sich ein prvater Investor einen Standort heraussuchen, müsste dieser die teuren Untersuchungen bezahlen.

Hieber hält das Risiko, dass im Verwaltungsraum Sulz/Vöhringen eine ungewollte Entwicklung stattfindet, jedenfalls nicht für allzu groß. Bestärkt wird er darin, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe, wie berichtet, den Flächennutzungsplan für den Windpark im Waldgebiet "Großer Hau" in Horb-Rexingen wegen der Gefährdung von Rotmilanen abgelehnt hat. Was Greifvögel angeht, habe man in Sulz die gleiche Situation, sagt Hieber. Dabei stehe die Stadt der Energiewende offen gegenüber. "Wir wollen sie unterstützen und daran teilhaben", versichert er.

Dies aber mit Partnern: Der städtische Eigenbetrieb Stromversorgung Sulz GmbH will zusammen mit anderen Stadtwerken im Kreis Rottweil und der EnBW eine Gesellschaft gründen, um ein Windkraft-Projekt zu realisieren. Die Investitionen dafür lägen im Bereich von vier bis fünf Millionen Euro. Die Sulzer Stromversorgungs GmbH könnte dies nicht allein schultern, betont Hieber.

Mittlerweile zeichnet sich ab, dass Sulz mangels eines geeigneten Standorts für einen Windpark nicht in Frage kommt.