Mit diesem Baseballschläger wurde das Auto bearbeitet. Foto: Cools

Prozess vor Amtsgericht. Aufdringlichen Verehrer mit "Sportgerät" in Flucht geschlagen. Jugendstrafe für 20-Jährigen.

Sulz - Weil er von den Avancen eines Freundes die Nase voll hatte, drosch ein 20-Jähriger eines Nachts im März in der Sulzer Innenstadt mit einem Baseballschläger auf dessen Auto ein. Doch die Probleme des Angeklagten gehen noch viel tiefer.. Früher waren Opfer und Angeklagter befreundet. Man trank mal ein Bier zusammen oder ging in die Spielothek. Doch als der Kumpel aufdringlich wurde, war es mit der Freundschaft vorbei, schilderte der 20-jährige Angeklagte vor dem Oberndorfer Amtsgericht. "Er wollte unbedingt, dass ich bei ihm im Bett schlafe", erinnerte sich der Angeklagte aus dem Raum Sulz an ein Ereignis im vergangenen Jahr. Plötzlich habe der Kumpel ihn im Schritt berührt. "Ich sagte ihm, er soll das lassen, und bin gegangen."

Danach habe erst einmal Funkstille geherrscht. Wenig später habe er immer wieder Nachrichten vom Opfer bekommen. Der 20-Jährige solle ihm Bilder von seinem Gemächt schicken.

"Ich musste ständig darüber nachdenken. Und an dem Abend im März bin ich halt durchgedreht", meinte der Angeklagte zur Tat. Er habe den Freund herbestellt, um ihn mit den unerwünschten Nachrichten zu konfrontieren. "Ich wollte ihm eine klatschen, eine Schelle geben", gab der 20-Jährige zu. Wozu er den Baseball-Schläger dabei gehabt habe, wollte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer wissen. "Als Sicherheit", meinte der Angeklagte.

Ein Aggressionsproblem

Als der Kumpel dann nicht, wie aufgefordert, aus dem Auto ausstieg, sondern den Rückwärtsgang einlegte, schlug der 20-Jährige mit dem Baseballschläger auf Scheiben und Spiegel ein und verursachte damit einen Schaden von etwa 1000 Euro.

Der Schläger, meinte der junge Mann, sei ein Sammelobjekt: "Ich habe ihn gekauft, weil er mir so gut gefällt." Dazu gehöre auch der Teleskop-Schlagstock, der bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei konfisziert worden sei.

"Alles ein bisschen komisch", kommentierte Richter Heuer die Ausführungen. "Das hätte man anders regeln können." Er habe ein Aggressionsproblem und wolle sich deshalb in psychologische Behandlung geben, entgegnete der Angeklagte.

Der Geschädigte war nicht vor Gericht erschienen. Aus gutem Grund, wie ein Zeuge meinte. Das Opfer habe verschiedenen Personen anstößige Nachrichten und Bilder seines Gemächts geschickt. Er selbst sei einmal im Auto des Geschädigten eingeschlossen und dazu aufgefordert worden sein, ihn oral zu befriedigen. "Der ist pervers und sexgeil", so der Zeuge über den Geschädigten. Auch den Angeklagten habe der junge Mann immer wieder bedrängt. "Er wollte dem Ganzen so wohl ein Ende setzen", meinte der Zeuge mit Blick auf den 20-Jährigen.

Ein Polizeibeamter bestätigte, dass der Geschädigte wegen eines Sexualdelikts auffällig gewesen sei. Zum Angeklagten wusste er zu sagen, dass dieser schon bei Streitigkeiten mit Flüchtlingen am Bahnhof in Erscheinung getreten sei.

Rechtsnationale Gesinnung

Bei der Hausdurchsuchung, die wegen Bedrohung mit einer verbotenen Waffe stattfand, habe man mehrere Exemplare gefunden. Auch sei ein großes Hakenkreuz an der Zimmerwand aufgefallen.

Das erkläre auch die Aufkleber mit "Deutschland, meine Heimat" auf dem Baseballschläger, meinte Heuer. "Nur weil man eine rechtspolitische Meinung hat, ist man kein Nazi", verteidigte sich der 20-Jährige. Weil er derartige Symbole auch mit dem Handy fotografiert hat, komme nun ein weiteres Verfahren auf ihn zu, klärte Richter Heuer den 20-Jährigen auf.

Auf Nachfrage gab der junge Mann zu, dass er etwa seit zwei Jahren in der rechtsnationalen Szene unterwegs sei und regelmäßig zu Kundgebungen nach Thüringen fahre. "Ich möchte nicht mehr so tief in dieser Sache drin sein", zeigte sich der 20-Jährige aber auch einsichtig.

"Sie wirken eher wie ein naiver Jugendlicher und sind verführungsgefährdet", stellte Heuer fest. Nun sei es wichtig, dass der junge Mann nach diversen Brüchen in seiner Kindheit und Jugend, etwa Aufenthalten in einer Pflegefamilie und einer Jugendhilfeeinrichtung, "wieder in die Spur" komme. "Das ist eine hochgefährliche Sache. Sie grenzen sich aus und machen sich strafbar", redete Heuer dem Angeklagten wegen seiner radikalen politischen Einstellung ins Gewissen. Staatsanwältin Maren Lorer sprach sich angesichts der Entwicklungsdefizite für Jugendstrafrecht aus.

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer verurteilte den 20-Jährigen zu einer Woche Dauerarrest. Zudem muss er ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. "Ich hoffe auf eine Kehrtwende. Sie müssen aus diesem Kreis ausbrechen. Damit gefährden Sie auch alles, was Sie sich aufgebaut haben. Kein Betrieb möchte einen rechtsradikalen Mitarbeiter", sagte Heuer eindrücklich.