Siehe auch: Corona-Auflagen schrecken viele Brautpaare ab
Wer sich zuerst anmeldet, bestimmt den Ablauf, erklärt Heike Maier. Die Trauungen samstags sind auf vier beschränkt, jedoch haben die Standesbeamtinnen Heike Maier und ihre Kollegin Silke Kopf in der Corona-Zeit ausnahmsweise auch mal fünf zugelassen.
In den Räumen sind die Personenzahlen, je nach Größe, beschränkt. Zu Beginn des Lockdowns waren nur fünf zulässig. Jetzt dürfen im Bürgersaal des Sulzer Rathauses maximal 18 an der Zeremonie teilnehmen.
Spallierstehen geht, Ständerling verboten
Diese Beschränkungen hätten auch zu Diskussionen geführt, seien aber letzten Endes akzeptiert worden, berichtet Heike Maier. Wohl oder übel: Die Brautpaare müssen bestimmen, wer bei ihrem Ja-Wort dabei sein darf beziehungsweise draußen bleiben muss. Wenn das keine schwere Entscheidung ist? In normalen Zeiten sind zu standesamtlichen Trauungen im Bürgersaal 30 bis 60 Verwandte und Freunde gekommen, im Fürstensaal sogar schon mal bis zu 80.
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"Einen Ständerling erlauben wir nicht mehr", teilt Sabrina Glöckler mit. Spalierstehen wird dagegen zugelassen, aber beschränkt auf 20 Leute, die zudem den erforderlichen Mindestabstand einhalten müssen. Auch soll nur das Brautpaar durchgehen. Für die Hochzeitsfeier eine geeignete Lokalität zu finden, ist ein anderes Problem. Immerhin sind auch hier wieder Lockerungen erlassen worden. Seit dem 1. Juli wird bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmern kein Hygienekonzept mehr benötigt. Das gilt auch für Hochzeiten. Die Besucherzahl hängt jedoch von der Raumgröße ab. Tischgruppen müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden. Ausnahmen könnten gegebenenfalls gemacht werden. Aber das seien Einzelfallentscheidungen, so Sabrina Glöckler.
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