Ortschaftsrat: Kein Wasser-, Abwasser- und Stromabschluss geplant / In vier Jahren steht die 1250-Jahr Feier an

Sulz-Fischingen. B ei der Fischinger Ortsverwaltung gingen in der Vergangenheit vermehrt Anfragen nach Grundstücksflächen zum Bau von Lagerschuppen ein. Im Rahmen des Flächennutzugsplan–Verfahrens wurden mehrere Standorte geprüft und schließlich der Standort im Gewann "Hochäcker" ausgewählt. Andre Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro stellte in der Ortschaftsratssitzung in Fischingen die ersten Planungen für einen Bebauungsplan "Schuppengebiet Hochäcker" vor.

Ziel der Planung ist es, privaten Personen die Möglichkeit zur Errichtung von Lagerschuppen zu geben. Um eine gute Integration der Schuppen in das Landschaftsbild zu erreichen, hat das Stadtbauamt Sulz einen Konstruktionsplan für den "Sulzer Normschuppen" entwickelt. Dadurch, dass für diesen Schuppen die Stücklisten und Pläne vorliegen und zum Bauantrag genutzt werden können, reduzieren sich die Kosten für die Bauherren.

Auch die Statik-Berechnungen liegen vor und können ebenfalls zur Beantragung genutzt werden. Es dürfen ausschließlich Holzschuppen zur Unterbringung von Material, Geräten und Maschinen erstellt werden. Außerhalb darf Holz gelagert werden. Nicht zulässig sind Feuerungsstellen und das Lagern von wassergefährdenden Stoffen. Die Freiflächen dürfen nicht als Abstellflächen für Materialien, Geräte, sonstige Maschinen, Kraftfahrzeuge, Wohnwagen oder Boote genutzt werden. Der Daueraufenthalt von Personen und das Halten von Tieren ist ebenso unzulässig.

Ein Doppelschuppen hat die Ausdehnung von neun Metern in der Tiefe und zwölf Metern in der Breite. Zwischen den Doppelschuppen ist jeweils ein Grenzabstand von 2,50 Meter einzuhalten. Als Dach ist ein Satteldach mit 31 Grad Neigung vorgeschrieben. Dacheindeckungen sind nur mit Ziegeln in rotbrauner Färbung zulässig. Die Außenwände sind nur in brauner bis graubrauner Farbtönung zulässig. Als Gründung sind Streifenfundamente ausreichend, eine Bodenplatte ist nicht vorgeschrieben. Die Zufahrt wird als geschotterter Weg ausgeführt. Aus Kostengründen wird seitens der Stadt kein Wasser-, Abwasser- und Stromanschluss bereitgestellt. Den künftigen Grundstückseigentümern bleibt es jedoch freigestellt, in Eigenregie eine Stromversorgung zu installieren.

Auffüllfläche

Da es sich bei der Fläche um eine Auffüllfläche des Steinbruchs handelt, kam die Frage auf wie gut der Untergrund verdichtet ist. Andre Leopold zeigte die weiteren Schritte bis zur Erstellung des Bebauungsplans auf. Der Ortschaftsrat stimmte einstimmig dem Aufstellungsbeschluss zu, dieser wird nun an den Gemeinderat weitergeleitet. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, die bis jetzt vorliegenden Planungen auf dem Rathaus in Fischingen einzusehen und Vorschläge schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

Dem Gremium lag ein Antrag auf Fördermittel aus dem Förderprogramm "Außen fördert Innen" der Stadt Sulz vor. Gefördert werden soll ein Abriss eines Wohnhauses in der Beethoven-Straße. Die Förderrichtlinien sehen eine Förderung für den Abriss von Wohnhäusern aus den Baujahren vor 1970 vor. Das betroffene Objekt wurde erst später erbaut, ist aber nicht mehr bewohnbar, deswegen hat die Verwaltung einer Ausnahmeregelung zugestimmt. Der Ortschaftsrat folgte dieser Empfehlung und stimmte dem Förderantrag zu. Ortschaftrat Hubert Breisinger erinnerte an den nächsten runden Geburtstag, den Fischingen im Jahre 2022 feiern kann. Er regte an, die 1250-Jahr-Feier in das Bewusstsein der Vereine und der Bevölkerung zu rücken und Ideen zu sammeln. Armin Schwind fragte nach dem Stand zu den Arbeiten zum Waldspielplatz "Katzensteig". Die Fläche ist eingeebnet und als nächstes soll mit den Pflasterarbeiten begonnen werden. Danach wird die Rasenfläche neu eingesät.

Thomas Deuringer erkundigte sich nach dem Fortschritt der Arbeiten am Bauhof. Aktuell ist die Schalung angebracht, als nächstes kann mit den Betonierarbeiten gestartet werden.