Die Funktionsträger der Feuerwehr erhalten höhere Entschädigungen. Stadtbrandmeister Eugen Heizmann (Mitte) erläutert die neuen Sätze. Foto: Steinmetz Foto: Schwarzwälder Bote

Ehrenamt: Gemeinderat ändert Entschädigungssatzung / Funktionsträger werden stärker berücksichtigt

Die Stadt gibt mehr Geld für die Funktionsträger der Feuerwehr aus. Der Gemeinderat hat am Montag die Satzung für die Entschädigung ehrenamtlicher Feuerwehrmitglieder geändert.

Sulz. Zuletzt ist die Feuerwehr-Entschädigungssatzung im Dezember 2016 neu gefasst worden. Dabei wurde die Aufwandsentschädigung für Feuerwehreinsätze erhöht. Daran ändert sich nichts. Diesmal ging es vor allem um eine Erhöhung der Entschädigung für Kommandanten, Abteilungskommandanten und Stellvertreter. Neu dazu gekommen sind Stabführer (Musik) und Sportwart.

Nach Auskunft von Bürgermeister Gerd Hieber hat sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Gemeinderats, der Feuerwehr und der Verwaltung intensiv mit dem Thema beschäftigt und dabei die lokalen Besonderheiten betrachtet. In einer, so Hieber, "vertrauensvollen und sachorientierten Gesprächsrunde" sei eine gemeinsame Basis geschaffen worden. Die neuen Sätze für eine bessere Honorierung der Funktionsträger in der Feuerwehr orientierten sich an den Vorschlägen der Fachverbände des Landes. Hieber berichtete, dass umfangreiche Betrachtungen angestellt worden seien. So sei auch der Verdienstausfall bei Fortbildungen berücksichtigt worden. Hauptamtsleiter Hartmut Walter versicherte: "Es sind keine pauschalen Anpassungen. Man hat sich über jede Funktion Gedanken gemacht."

Die Entschädigung für die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang zum Truppführer und Sprechfunker wird beispielsweise von 35 auf 50 Euro angehoben. Bei der Teilnahme an einem Lehrgang zum Truppmann gibt es künftig 100 Euro (bisher 50).

Der Tageshöchstsatz für Auslagen und Verdienstausfall bei Lehrgängen steigt von 60 auf 75 Euro. Höhere Entschädigungen erhalten auch die Kommandanten und ihre Stellvertreter.

Die erforderlichen Mittel für die geänderte Feuerwehr-Entschädigungssatzung sind bereits im aktuellen Haushaltsplan eingestellt worden und stehen somit rückwirkend zum 1. Januar 2018 zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ausgaben um 13 000 auf 40 000 Euro an. "Das ist mehr als gerechtfertigt für eine engagierte Feuerwehr", betonte Hieber. Für 2019 sind diese Mittel ebenfalls wieder vorgesehen.

FWV-Stadtrat Rolf Springmann wünscht sich, dass bei den anstehenden Feuerwehr-Hauptversammlungen auf die geänderte Satzung eingegangen wird. "Mangelnde Wertschätzung der Feuerwehr kann man uns nicht vorwerfen", meinte er.

Robert Trautwein (CDU) hält die neue Regelung für eine gute Sache. Damit werde man den Anforderungen der Feuerwehr gerecht. "Wir nehmen im Kreis Rotteil eine Vorreiterstellung ein", stellte er fest.