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Familienoberhaupt als Drahtzieher. Vater und Sohn schuldig gesprochen.

Sulz/Oberndorf - Selten gingen die Einschätzungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung so auseinander wie im Fall der gefährlichen Körperverletzung an der Waldhornbrücke in Sulz. Das Gericht sah letztlich im älteren Angeklagten den wahren Auftraggeber für die brutale Tat. 

Was lange währte, wurde am Montagmorgen gut: Am vierten Verhandlungstag fiel das Urteil im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ein 55-jähriger Syrer aus dem Raum Sulz und sein 21-jähriger Sohn waren angeklagt, einen 31-jährigen Palästinenser im Juni 2018 an der Waldhornbrücke in Sulz mit Fäusten und Gürteln geschlagen sowie getreten zu haben. Während der Sohn die Tat gestanden hatte, stritt der Vater bis zuletzt ab, den 31-Jährigen geschlagen zu haben. Vor dem Schließen der Beweisaufnahme wurde ein letzter Augenzeuge angehört. Dieser schilderte, der 55-jährige Syrer habe nur daneben gestanden. Den Anfang der Schlägerei hatte der Zeuge allerdings nicht beobachtet.

Beim Verlesen der Vorstrafen stellte sich heraus, dass der 21-jährige Angeklagte schon mehrfach strafrechtlich auffällig war, etwa wegen Bedrohung und Urkundenfälschung. Am Ende des vorangegangenen Verhandlungstages war er festgenommen worden, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Nach einer Nacht im Gefängnis habe der Vater - dieser hatte erst gesagt, sein Sohn sei ein Lügner, und ein Aufenthalt im Gefängnis tue ihm gut - die Strafe bezahlt. "Ich habe es nicht übers Herz gebracht, ihn dort zu lassen."

Damit wurde die Beweisaufnahme geschlossen. Der Sachverhalt habe sich in etwa wie in der Anklage bestätigt, führte die Staatsanwältin aus. Der Vater habe den ersten Schlag ausgeführt, der Sohn den Rest erledigt. Dass der 55-Jährige die Streitigkeiten zwischen Sohn und Opfer habe schlichten wollen, sei nicht glaubhaft.

Keine Zweifel an der Aussage des Opfers

Keinen Zweifel gebe es hingegen an den Schilderungen des Opfers, das den Tathergang detailliert und plausibel beschrieben habe. Somit hätten sich beide Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Der Sohn habe unter der Erwartungshaltung des Vaters zugeschlagen, so die Staatsanwältin. Sie stellte dem jungen Angeklagten eine negative Sozialprognose aus: "Er hat die deutschen Normen und Werte nicht angenommen - und das bewusst. Weitere Straftaten sind zu erwarten." Zudem sei bei der Tat besonders brutal vorgegangen worden.

Daher beantragte die Staatsanwältin eine Jugendstrafe von elf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wenn drei Wochen Jugendarrest verhängt würden. Zusätzlich schlug sie 30 Arbeitsstunden vor. Der Vater sei zwar nicht vorbestraft, jedoch der Initiator und "Herrscher" gewesen. Er hätte die Tat nach Auffassung der Staatsanwältin jederzeit beenden können. Für ihn beantragte sie eine elfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung zuzüglich 60 Arbeitsstunden.

Verteidiger Martin Karsten sah das Ganze in Bezug auf seinen Mandanten, den 55-Jährigen, vollkommen anders. Dieser habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Wie man gehört habe, sei er nicht zufrieden mit der Entwicklung des Sohnes. Dazu passe die Annahme, er habe diesen bei der Tat angefeuert, nicht.

Des Weiteren habe das Opfer den 55-Jährigen vor Gericht als Anführer einer Art Mafia bezeichnet. Es habe sich regelrecht auf den 55-Jährigen "eingeschossen". Zudem habe es bis heute keinen Gewaltschutzantrag gestellt, obwohl er wiederholt von Angst vor den Angeklagten gesprochen hatte. "Das Opfer wollte da wohl etwas schüren, was auf fruchtbaren Boden zu fallen scheint", so Karsten. Und wieso sollte sein Mandant erst zugeschlagen und das Geschehen dann in zweiter Reihe beobachtet haben? Das sei unplausibel. Kein Zeuge habe einen Schlag bestätigen können. Daher sei der Mandant freizusprechen.

Der 55-jährige Angeklagte fragte in seinem letzten Wort, warum man das Ganze überhaupt mache. "Wir sind doch alle Brüder." So sei das hier eben: Wenn jemand brutal zusammengeschlagen werde, gebe es ein Gerichtsverfahren, erklärte Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer und sprach Vater und Sohn schuldig.

"Er wollte sich die Hände nicht schmutzig machen"

Der gewaltgeneigte Sohn habe nach den Beleidigungen aus seinem arabischen Ehrgefühl heraus die Ehre wieder herstellen wollen, so die Annahme des Gerichts. Der Vater habe das Opfer daraufhin hergelockt - einige "gewaltbereite Schläger" im Schlepptau. Der erste Schlag des 55-Jährigen sei das Signal für die anderen gewesen, das Opfer brutal zusammenzuschlagen.

Er könne nicht erkennen, warum das Opfer lügen sollte, so Heuer. Die Angst sei nicht gespielt, die Lage des 31-Jährigen durch seine Aussage bereits prekär. Er wisse, dass die Polizei ihn nicht dauerhaft vor den Angeklagten schützen könne. "Und dann soll er noch Öl ins Feuer gießen wollen? Das ist nicht nachvollziehbar."

Der Vater stelle sich derweil für ihn mitnichten als Schlichter, sondern vielmehr als Lenker des Geschehens dar. Als Familienoberhaupt mit archaischer Denkweise habe er sich die Hände nicht schmutzig machen wollen und das stattdessen den Sohn erledigen lassen. Dieser sei ehrlicher gewesen und habe zugegeben, dass eine Entschuldigung für die Tat einer Erniedrigung gleichkäme und deshalb nicht in Betracht komme.

"Beide Angeklagte sind in der Gesellschaft nicht angekommen", stellte Heuer fest. Der Sohn sei zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt gewesen, jedoch offenbar vom Vater, dem "Hintermann" bei dieser Tat, beherrscht gewesen, so der Richter. Schädliche Neigungen könne er nicht hieb- und stichfest bejahen, dennoch müsse man ein nachhaltiges Signal senden. Er verurteilte den 21-Jährigen zu vier Wochen Dauerarrest. Der 55-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun darf er sich drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Zudem soll er 200 Arbeitsstunden ableisten.

"Es ist keinesfalls so, dass die, die die Drecksarbeit machen, härter bestraft werden", sagte Heuer zum älteren Angeklagten. Aber es sei nun einmal dessen erste Verurteilung in Deutschland gewesen. Eine Botschaft war dem Amtsgerichtsdirektor besonders wichtig: "Hier wird keine Gewalt innerhalb einer Parallelgesellschaft geduldet."