Innerhalb der rot-markierten Zone dürfen keine Feuerwerksartikel entzündet werden. Foto: Schwarzwälder Bote / Karte: maps4news.com/©HERE

Ziel: die vorhandene Bausubstanz schützen. "Zündlern" droht Ordnungsgeld.

Sulz - Städte wie Rottweil, Tübingen, Rottenburg oder Villingen-Schwenningen haben es bereits vorgemacht und Feuerwerksverbote in besonders brandgefährdeten Bereichen der Innenstadt erlassen. Seit 2015 gilt ein solches Verbot auch für einen Teil der Sulzer Kernstadt.

Das Verbot soll jedoch nicht dazu dienen, den Spaß an der Silvesternacht auszubremsen. Maßgebend für das Einrichten der Zonen waren ausschließlich Gründe des Brand- und Bevölkerungsschutzes. Ziel ist es, die vorhandene, historisch wertvolle Bausub-stanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen. Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. In enger Zusammenarbeit mit dem Stadtbrandmeister Eugen Heizmann wurden daraufhin die Notwendigkeit und der erforderliche Geltungsbereich eines Abbrennverbots geprüft.

Insbesondere bei Raketen besteht die Gefahr, dass sie durch diverse Eintrittsmöglichkeiten in Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort Brände im trockenen Gebälk entstehen. Da die meisten Häuser in der Kernstadt ohne Brandwände aneinandergebaut sind, besteht leicht die Möglichkeit, dass sich Brände schnell auf andere Gebäude ausdehnen. In diesem Bereich ist im Falle eines Brandes, mit einem hohen Schadensmaß zu rechnen.

Nach intensiver Diskussion hat der Gemeinderat der Stadt Sulz auf Anregung des Kernstadtbeirats am 3. November 2014 beschlossen, eine Abbrennverfügung für Feuerwerkskörper der Klasse II (jegliches Kleinfeuerwerk beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien) zu erlassen. Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns. Die genauen Gebietsabgrenzungen können auch an den bereits ausgehängten Plakaten eingesehen werden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Gebiete gemeinsam kontrollieren und auf die Regelung hinweisen. Bei Verstößen gegen das Gebot droht den "Zündlern" ein Ordnungsgeld.

Auch außerhalb des Abbrennverbots bittet die Stadtverwaltung um Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern und gibt folgende Tipps für einen sicheren "guten Rutsch" ins neue Jahr: Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen. Selbst gebastelte und vom Ausland importierte Feuerwerkskörper sollten nicht und überhaupt nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung) verwendet werden. Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden und sollten immer senkrecht abgefeuert werden, in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Außerdem sollten Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weggeworfen werden und nicht auf Menschen oder Tiere gezielt werden. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angebrannt werden.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Zudem sollten die Bürger ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren schützen, das heißt: Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Fenster und Türen sollten geschlossen werden. Im Fall eines Brandes oder Unfalls sollte der Notruf 112 gewählt werden.  Weitere Informationen auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbands unter "Silvester-Feuerwerk".