Termine: Urlaub rechtzeitig planen / Schulen weisen auf die Unterrichtspflicht hin

Sulz. Die Schulleitungen haben sich nach Anhörung und im Einvernehmen mit dem Gesamtelternbeirat der Sulzer Schulen auf folgende Ferienregelung geeinigt:

21. Dezember (Freitag) 2018 (Brückentag vor den Weihnachtsferien),  1. März (Freitag) bis 8. März 2019 (Freitag) sowie 31. Mai 2019 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt).

Dadurch ergeben sich folgende zusammenhängende Ferienabschnitte: Sommerferien 2018: 26. Juli bis 9. September. Herbstferien 2018: 27. Oktober bis 4. November. Weihnachtsferien 2018: 21. Dezember bis 6. Januar 2019.

Winterferien 2019: 1. März bis 10. März. Osterferien 2019: 13. April bis 28. April. Pfingstferien 2019: 8. Juni bis 23. Juni. Sommerferien 2019: 27. Juli bis 10. September.

Die Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus und Sport vom 25. Oktober 2017 sorgt für eine ungewöhnliche Ausnahme. Die Sommerferien 2019 beginnen nicht nur an einem Samstag, sondern enden auch an einem Mittwoch.

Die Schulleitungen fordern die Eltern dazu auf, ihren Urlaub so zu planen, dass ihre Kinder regelmäßig und ordnungsgemäß die Schule besuchen können. Laut Verordnung des Kultusministeriums bestehe die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. In dieser Schulbesuchsverordnung sei auch die Beurlaubung von Schülern in besonders begründeten Ausnahmefällen geregelt.

Wer räumlich weit entfernte Familienangehörige hat, muss beachten, dass Familienfeste (Hochzeiten, Geburtstage) bestenfalls innerhalb der Schulferien stattfinden. Insbesondere vor Ferienabschnitten werden Beurlaubungen hierfür im Regelfall nicht bewilligt.

Beurlaubungsanfragen sind frühzeitig in schriftlicher Form bei der jeweiligen Schule einzureichen. Die Entscheidung der Schulleitung erhalten die Eltern ebenfalls schriftlich (gegebenenfalls zur Vorlage bei den Zollbehörden). Für Rückfragen steht die jeweilige Schulleitung zur Verfügung.

Diese Ferienordnung gilt verbindlich für die nachfolgenden Schulen: GHWRS Sulz-Empfingen-Vöhringen, Mühlbachschule Vöhringen, Grundschule in Wittershausen, Grundschule in Bergfelden, Grundschule in Dürrenmettstetten, Grundschule in Fischingen, Grundschule in Holzhausen, Grundschule in Hopfau, Grundschule in Mühlheim, Albeck-Gymnasium Sulz und Lina-Hähnle-Realschule Sulz. Alle hier genannten Schulen, die nicht zur Stadt Sulz gehören, schließen sich auf eigenen Wunsch dieser Regelung an.